Der Rechtsprofessor hinterfragt auch die zweite Funktion der Kameras: Die Aufnahmen sollen im Fall einer möglichen späteren Strafverfolgung genutzt werden, wenn Polizisten beleidigt oder angegriffen wurden. Arzt befürchtet, dass Polizisten – wie er es ausdrückt – auf Verdacht filmen könnten, um etwaige Rechtsverstöße später zu ahnden: „Sie tun das, was wir Juristen Verfolgungsvorsorge nennen. Das heißt, eigentlich handeln sie schon repressiv polizeilich. Also vorbeugend, falls der Bürger eine Straftat besteht, habe ich schon die Beweise.“
Deutschlandfunk Kultur, 29.04.2019: Warum der Einsatz von Bodycams umstritten ist