Clemens Arzt (HWR Berlin)

Schon bei Demonstrationen mit wenigen Hundert Teilnehmern kann die Polizei ihre Kamerawagen auffahren oder sogar ihre Kameradrohnen in der Luft kreisen lassen – dies genügt aus Sicht der Rechtsprechung meist schon als “unübersichtliche” Lage, die Übersichtsaufnahmen rechtfertigt. Und heikel daran ist, zumindest aus der Sicht von Kritikern, dass eine Identifizierung einzelner Personen zwar weiter die Ausnahme sein soll. Aber welcher Betroffene kann beim Anblick einer Kamera schon so genau unterscheiden, ob er oder sie nun als Teil einer Masse gefilmt wird – oder doch individuell? Ein Abschreckungseffekt sei jedenfalls zu befürchten, meint etwa der Polizeirechtler Clemens Arzt, der an der Berliner Polizeihochschule lehrt.


Süddeutsche Zeitung, 29.3.2023: Strengere Regeln für Demonstrationen