Seit 2018 schreiben Autor*innen des ipb in einer eigenen Rubrik des Forschungsjournals Soziale Bewegungen: “ipb beobachtet”. Die Rubrik schafft einen Ort für pointierte aktuelle Beobachtungen und Beiträge zu laufenden Forschungsdebatten und gibt dabei Einblick in die vielfältige Forschung unter dem Dach des ipb.
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Der folgende Text von Elisabeth Wiesnet erschien unter dem Titel „Vom Strafrecht zur reproduktiven Gerechtigkeit? Neue Wissensordnungen zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland” im Forschungsjournal Soziale Bewegungen, Jg. 39, Heft 1.
1 Einleitung: Schwangerschaftsabbrüche als kriminalisierte Alltäglichkeit
Schwangerschaftsabbrüche gehören zum Alltag unserer Gesellschaft. Laut Statistischem Bundesamt entscheiden sich in Deutschland jedes Jahr rund 100.000 Frauen1 für die Beendigung ihrer Schwangerschaft. 2024 wurden bundesweit etwa 106.000 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet – durchschnittlich 290 pro Tag (Destatis 2025). Schwangerschaftsabbrüche zählen damit zu den häufigsten gynäkologischen Eingriffen (Deutscher Bundestag 2025). Die knappe Mehrheit der ungewollt Schwangeren ist zwischen 30 und 35 Jahren alt, rund 58 % der Frauen, die sich zu einem Abbruch entschließen, haben bereits ein oder mehrere Kinder (Destatis 2025).
Die Entscheidung für den Abbruch einer Schwangerschaft wird gemäß §§ 218 ff. StGB kriminalisiert. Ein Schwangerschaftsabbruch gilt aktuell als Straftat, von deren Bestrafung der Gesetzgeber nur absieht, wenn die ungewollt Schwangere ein strikt vorgeschriebenes Verfahren befolgt. Über 96 % aller Abbrüche finden innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis „rechtswidrig, aber straffrei“ nach Pflichtberatung und Wartefrist von drei Tagen statt (ebd.). Damit verfügt Deutschland über eine der restriktivsten Regelungen in Europa (dpa 2024).
Die rechtliche Situation prägt den gesellschaftlichen Diskurs. Wer sich öffentlich für eine Liberalisierung einsetzt, sieht sich häufig Stigmatisierung und Diffamierung ausgesetzt. Exemplarisch zeigte sich dies im Sommer 2025, als die ehemalige Kandidatin für das Amt der Bundesverfassungsrichterin, Frauke Brosius-Gersdorf, Ziel einer von rechts außen angetriebenen Desinformationskampagne wurde (Schwarz 2025). Ihre differenzierte wissenschaftliche Argumentation über das Dilemma der Abwägung von Menschenwürde und Grundrechten wurde vollkommen verzerrt dargestellt. Journalisten2 prägten das Narrativ einer „ultralinken Aktivistin“, die Schwangerschaftsabbrüche bis zum neunten Monat legalisieren wolle (Brosius Gersdorf 2025). Der Fall verdeutlicht die tiefgreifende Polarisierung und Emotionalisierung der Debatte sowie die enge Verschränkung juristischer, politischer, kultureller und aktivistischer Auseinandersetzungen um reproduktive Rechte.
Dass die Reglementierung des Schwangerschaftsabbruchs überhaupt wieder politische und mediale Aufmerksamkeit erfährt, ist vor allem auf die Debatte um § 219a StGB zurückzuführen, die nach langer Dethematisierung die Bedingungen straffreier Abbrüche erneut in den Fokus rückte. Bis Sommer 2022 untersagte der Paragraf Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, über ihre Leistungen umfassend online zu informieren (Schulze 2022). Erst der medial wirksame Protest von Aktivist*innen und Ärzt*innen gegen die Anzeigen und Verurteilungen schuf ein öffentliches Bewusstsein für das paradoxe Informationsverbot und führte schließlich zur Streichung des § 219a StGB unter der damals gewählten Bundesregierung.
Die Debatte um § 219a StGB brachte nicht nur Missstände in feministischen und aktivistischen Diskursen erneut zur Sprache, sondern beförderte auch die Forschung. Seit 2015 ist in Soziologie, Politikwissenschaft, Medizin und Rechtswissenschaft ein deutlicher Anstieg einschlägiger Arbeiten zum Thema Schwangerschaftsabbruch zu beobachten – oft verfasst von im Feld involvierten Akteur*innen (vor allem als Ärzt*innen oder Jurist*innen). Dieses Erstarken der Forschung geht weit über eine reine Reaktion auf die Geschehnisse um § 219a StGB hinaus und verweist auf tiefere Spannungen zwischen wissenschaftlicher Erkenntnisproduktion, politischer Regulierung und gesellschaftlicher Moral. Daraus ergeben sich folgende Fragen: Wie wird über Schwangerschaftsabbruch wissenschaftlich gesprochen – und wer spricht? Welche Perspektiven dominieren, welche bleiben marginalisiert? Welche Wissensformen werden hervorgebracht, stabilisiert oder ausgeschlossen?
Der Beitrag nimmt diese Fragen zum Ausgangspunkt. Er verknüpft die aktuelle gesellschaftliche Debattenlage zur Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs mit der seit 2015 entstandenen wissenschaftlichen Literatur und diskutiert diese kritisch. Herangezogen werden ausgewählte Arbeiten aus unterschiedlichen Fachdisziplinen. Die Analyse zeigt, dass sich die Wissensordnung verschiebt: weg von strafrechtlichen und moralischen Deutungen hin zu einem Verständnis, das die Perspektiven ungewollt Schwangerer und Fragen reproduktiver Gerechtigkeit ins Zentrum rückt.
2 Strafrechtliche Hegemonie: Tabuisierung und erneute Politisierung
Die nachfolgende Analyse verdeutlicht, wie die strafrechtliche Rahmung des Schwangerschaftsabbruchs eine Wissensordnung stabilisierte, die feministische und wissenschaftliche Auseinandersetzungen marginalisierte und erst mit den Konflikten um den § 219a StGB wieder herausgefordert wurde. Schweigen und Wiederaufleben erscheinen damit als zwei Phasen derselben strafrechtszentrierten Perspektive.
2.1 Das Schweigen um die Reglementierung
Nach dem zweiten Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands3 herrschte über Jahrzehnte eine tiefgreifende Tabuisierung um Schwangerschaftsabbrüche, die sich auch auf wissenschaftliche und feministische Diskurse erstreckte. Katja Krolzik-Matthei bilanziert aus Interviews mit Aktivist*innen, dass diese Stille unter anderem einer Generationenfrage im Feminismus geschuldet war: Die Gesetzesgenese wirkte für viele als frustrierende Erfahrung, infolge derer sie sich aus der politischen Aktivität zurückzogen. Ein Erfahrungsaustausch zwischen jüngeren und älteren Feminist*innen fehlte (Krolzik-Matthei 2015: 112 ff). In wissenschaftlichen Kreisen erzeugten dekonstruktivistische und queer-feministische Theorien Berührungsängste mit einem Thema, das scheinbar untrennbar mit körperlich-biologischen Vorgängen und einem klaren Geschlechterbezug verbunden sei (ebd.: 110). Der Fokus verschob sich auf biopolitische Aspekte (bspw. Krone 2005; Wersig 2012; Kreß 2015).
Mit Abtreibung. Diskurse und Tendenzen verfolgten Ulrike Busch und Daphne Hahn 2015 das Anliegen, diese Stille zu durchbrechen. Ausgehend vom Menschenrecht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit und Selbstbestimmung beleuchtet der Sammelband Abtreibung als Phänomen in seinen vielfältigen sozialen und individuellen Dimensionen aus einer primär sozialwissenschaftlichen Perspektive (Busch/Hahn 2015: 7 f). 2016 legte die Studie frauen leben 3 von Cornelia Helferich et al. überdies den Schwerpunkt auf ungewollte Schwangerschaft, „Schwangerschaftskonflikte“ und Schwangerschaftsabbrüche. Sie liefert – auf Basis quantitativer Bevölkerungsumfragen und qualitativer Interviews sowie von Expert*inneninterviews – ein umfassendes Bild von Familienplanung im Lebenslauf und Erklärungsansätze für das Eintreten ungewollter Schwangerschaften (Helferich et al. 2016: 13–16). Gleichwohl blieb das Thema in der Wissenschaft weiterhin randständig.
2.2 Das Wiederaufleben der Debatte
In großen Teilen der Bevölkerung verfestigte sich die Annahme, Abbrüche seien in Deutschland legal und bei Bedarf zugänglich. Erst die Verurteilung und öffentliche Verteidigung von Kristina Hänel und anderen gemäß § 219a StGB angezeigten Ärzt*innen rückte die grundsätzliche Strafbarkeit erneut in den Fokus der Öffentlichkeit (Richarz 2022: 50). Katja Krolzik-Matthei beschreibt diese Prozesse als Zäsur in Rechtspraxis, parteipolitischer Auseinandersetzung und aktivistischer Praxis (Krolzik-Matthei 2019: 8). Die öffentlichen Proteste gegen den § 219a StGB sollten den Dialog zwischen den Generationen wieder aufnehmen, indem sie laut Monika Frommel bewusst als Anknüpfung an die 1970er-Jahre inszeniert wurden (Frommel 2018: 310). Die massive öffentliche Skandalisierung konnte gemäß Sarah Clasen eine breite Bevölkerung auf die prekäre Versorgungslage und die Hürden, die für das Erlangen eines straffreien Abbruchs zu durchschreiten sind, aufmerksam machen (Clasen 2022: 116).
Zu § 219a StGB entstanden eine Vielzahl juristischer Auseinandersetzungen, die dessen Abschaffung oder Abänderung forderten (bspw. Lembke 2017, Rahe 2018, Rhein-Fischer/von Scheliha 2018). (Rechts)konservative Politiker*innen dagegen stellten den § 219a StGB als unangreifbares Element der staatlichen Schutzpflicht und die Selbstbestimmung ungewollt Schwangerer als bereits erfüllt dar. Eine freie Wahl von Ärzt*innen und Methoden sollte als überflüssig erscheinen (Brüning 2020: 59 f). Die damalige Große Koalition verabschiedete nach langen Debatten eine Reform des § 219a StGB, nach der es Ärzt*innen und Einrichtungen erlaubt war, öffentlich darüber zu informieren, dass sie Abbrüche durchführen. Weitere Angaben zu Kosten und Methoden blieben verboten (Clasen 2022: 116). Seit 2019 führen die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zudem eine digitale Liste, auf der sich Ärzt*innen, die Abbrüche anbieten, erfassen lassen können. Der überwiegende Teil der aktuell aufgeführten Ärzt*innen ist in Hamburg oder Berlin ansässig (ebd.: 116; Bundesärztekammer 2025).
Die Reform war folgenreich für die universitäre medizinische Forschung und Ausbildung. Die vom ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn angestoßene Studie (2020–2023) zur Häufigkeit und Ausprägung seelischer Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen stand in ihrer ersten Konzeption, die eine starke Nähe zu dem von der US-amerikanischen „Pro Life-Bewegung“ geprägten „Post-Abortion-Syndrom“ aufwies, vielfach in der Kritik (bspw. Hecht/Riese 2019, Wersig/Lembke/Steinl 2019: 5 f., Marzock 2019: 105). 2021 startete dann die Studie Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung (ELSA) unter der Projektleitung von Daphne Hahn. Ihr Forschungsschwerpunkt umfasste nun auch die Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten medizinischen und psychosozialen Versorgung ungewollt Schwangere und zeigte unter anderem erhebliche Versorgungsdefizite in weiten Teilen Deutschlands auf (Hecht 2021, ELSA-Studie 2023).
Da Schwangerschaftsabbrüche in der medizinischen Ausbildung kaum thematisiert werden, gründeten sich seit 2015 Initiativen wie Medical Students for Choice und Doctors for Choice Germany e.V., die sich für Aufklärung und bessere Versorgung einsetzen (Seitler 2018). Aufgrund des zunehmenden öffentlichen Drucks wurde 2019 das medizinische Curriculum an der Berliner Charité um ein Seminar zu Schwangerschaftsabbrüchen ergänzt. In vielen weiteren Städten gründeten sich Studierendengruppen, die sich seither für eine Erweiterung ihres Curriculums und eine bessere medizinische Aufklärung zu Schwangerschaftsabbrüchen einsetzen (Baier 2022: 224).
Des Weiteren initiierte das Institut für Medizinische Soziologie der Charité 2017 das Forschungsprojekt Medizinstudierende und Gynäkolog*innen zum Schwangerschaftsabbruch. Die Untersuchung fokussierte, inwiefern Tabuisierung, Stigmatisierung und die gesetzliche Regulierung Ärzt*innen vor der Durchführung von Abbrüchen abhielten. Zudem wurden die Wege der Informationsübermittlung und die Vorstellungen zu Schwangerschaftsabbrüchen seitens Studierender untersucht (ebd.: 216). Überdies veröffentlichten die Gynäkologinnen Jana Maeffert und Christine Tennhart 2021 ein Praxishandbuch zu Schwangerschaftsabbruch und gestörter Frühschwangerschaft, in dem sie Fachwissen und Hilfestellung für Medizinstudierende, Ärzt*innen und Mitarbeitende von Beratungsstellen anhand von exemplarischen Fallgeschichten übermitteln. Als ein besonderes Anliegen beschreiben die Autorinnen die Gemeinsamkeiten der beiden Situationen, wobei es aber in Deutschland deutlich schwieriger sei, eine Ärztin zu finden, die einen Abbruch durchführt. Weiterhin erachten die Autorinnen eine informierte Entscheidung und eine empathische Begleitung als essenziell (Maeffert/Tennhardt 2021: VII f).
Im August 2021 fand darüber hinaus der Fachkongress 150 Jahre § 218 StGB statt. Dessen Abschlusserklärung fasst zusammen, dass § 218a StGB die Gesundheit ungewollt Schwangerer gefährde, Geschlechtergerechtigkeit verhindere und erhebliche Versorgungslücken befeuere. Der Blick auf Länder wie Irland, Kanada und Neuseeland beweise, dass eine Reglementierung außerhalb des Strafgesetzes möglich sei (Lembke 2025).
Trotz dieser erneuten Politisierung blieb die strafrechtszentrierte Wissensordnung zunächst weitgehend stabil – erst in den vergangenen Jahren zeichnet sich eine deutliche Verschiebung ab.
3 Vom Strafrecht zur reproduktiven Gerechtigkeit
In jüngeren Publikationen wird die bisherige strafrechtszentrierte Wissensordnung zunehmend herausgefordert: Schwangerschaftsabbruch erscheint hier als Teil reproduktiver Gerechtigkeit, Betroffene werden als wissensproduzierende Subjekte sichtbar.
Im Sommer 2022 beschloss die damals gewählte Ampelkoalition die Streichung des § 219a StGB und erlaubte damit erstmals seit 1933 Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, über ihre Leistungen öffentlich zu informieren. Alle verurteilten Ärzt*innen wurden rehabilitiert und laufende Verfahren eingestellt (Deutscher Bundestag 2022). Zudem berief die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin von März 2023 bis März 2024 ein. In Arbeitsgruppe 1 diskutierten ausschließlich weibliche Expertinnen aus Medizin, Ethik, Soziologie, Gesundheitswissenschaften und Rechtswissenschaften Regulierungsoptionen des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches. Weiterhin verbietet seit September 2024 ein neues Gesetz Proteste im Umkreis von 100 Metern um Kliniken und Beratungseinrichtungen, um „Mahnwachen“ und Gehsteigbelästigungen zu unterbinden (Deutscher Bundestag 2024). Politische Akteur*innen reagierten damit punktuell auf Missstände; zugleich gewann der Schwangerschaftsabbruch in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung deutlich an Präsenz.
Der Band Der Fall Kristina Hänel und die neue Debatte zur gesetzlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland enthält eine Sammlung zeitgeschichtlicher Stellungnahmen, Rechtsgutachten sowie eine Verfassungsbeschwerde gegen § 219a StGB. In der Einleitung plädieren Jessica Hamed und Jörg Scheinfeld für die Legalisierung des selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruchs. „Der Kardinalfehler“ (Hamend/Scheinfeld 2024: 9) der Rechtsprechung bestehe in der Annahme, dass sich bei einer ungewollten Schwangerschaft „zwei Grundrechtsträger gegenüberstünden, deren gleichberechtigte Interessen in Ausgleich zu bringen seien. Dem ist nicht so“ (ebd.: 9). Für Katharina Wolf, Marie Fröhlich und Ronja Schütz zeigen die anhaltenden Debatten um das Recht auf Schwangerschaftsabbruch exemplarisch, dass die rechtliche Regulierung von Reproduktion und familiären Zusammenlebens Diskussionen um Chancengleichheit und Demokratie sowie ideologisch und emotional aufgeladene grundlegende Vorstellungen von Gesellschaft aufwerfen (Wolf/Fröhlich/Schütz 2022: 11). Ihr Sammelband Politiken der Reproduktion fasst Reproduktion als ein Querschnittsthema, in dem biopolitische Fragen von Bevölkerungspolitik in Vergangenheit und Gegenwart mit vermeintlich privat-persönlich ausgehandelten Lebensentwürfen ebenso wie mit professioneller Praxis medizinischer, rechtlicher und wohlfahrtstaatlicher Akteur*innen sowie ökonomischer und technologischer Entwicklungen zusammenwirken (ebd.: 15).
Laura Dornheim stellt überdies in Deine Entscheidung. Alles, was du über Abtreibung wissen musst zentrale Informationen für Schwangere bereit – als lebenspraktische Unterstützung und Bestärkung. Die Autorin betont, dass ihr Buch keinerlei Vorschriften vorgibt, sondern: „Es geht vielmehr darum, was du darfst. Was du fühlen, denken und entscheiden darfst – nämlich alles!“ (Dornheim 2023: 20). Charlotte Gneuß und Laura Dsamilja Weber bemängeln die bisherigen Beschäftigungen mit Schwangerschaftsabbruch in der Weltliteratur als von Ausblendung und Moralisierung geprägt. In ihrem Sammelband Glückwünsch geben die Herausgeberinnen Raum für differenzierte und facettenreiche Erfahrungen von ungewollten Schwangerschaften und Abbrüchen, die Frauen millionenfach machen (Gneuß/Weber 2023: 10).
Im Januar 2023 veröffentlichte die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit erstmals ein Leitlinienprogramm für Schwangerschaftsabbrüche im ersten Trimenon (DGGG 2022). Die Leitlinie orientiert sich am Handbuch für die klinische Praxis zur sicheren Versorgung bei Schwangerschaftsabbruch der WHO aus dem Jahr 2014 sowie an weiteren nationalen Leitlinien aus dem europäischen und nordamerikanischen Raum. Die möglichst evidenzbasierten Empfehlungen sollen die Versorgungsstandards in Deutschland verbessern (ebd.: 6). Daran anschließend erschienen zahlreiche medizinische Publikationen.
Matthias David diskutiert die Abläufe beim medikamentösen und operativen Schwangerschaftsabbruch sowie Vor- und Nachteile beider Methoden und plädiert für die Prävention von ungewollten Schwangerschaften, Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen Frauen Kinder bekommen und großziehen möchten und können (David 2024: 40 ff). Anfang 2025 veröffentlichten Matthias David, Joseph Kuhn und Anke-Christine Saß außerdem ein Sammelheft, das das Thema Schwangerschaftsabbruch aus einem multidisziplinären Blickwinkel betrachtet. Sie konstatieren für die letzten 150 Jahre eine Verschiebung von religiös-kriminologischen hin zu sozialmedizinischen und sozialpsychologischen Diskursen; ungewollt Schwangere nähmen zusehends eine größere Rolle in Forschung und öffentlicher Debatte ein (David/Kuhn/Saß 2024: 1 f). Friederike Klein plädiert darüber hinaus für die Möglichkeit einer telemedizinischen Betreuung beim medikamentösen Abbruch: Die heimbasierte, qualitätsgesicherte Versorgung sei hinsichtlich Effektivität und Komplikationsrate dem Standardverfahren ebenbürtig. Die aus Deutschland stetig anwachsenden Anfragen an die Initiative Women on Web zeigen den Bedarf Betroffener. Women on Web bietet dabei über Ländergrenzen hinweg Unterstützung beim medikamentösen Abbruch und versendet Medikamente auch in Regionen, in denen diese Form des Abbruchs illegal ist (Klein 2022).
Jördis Zill und Anja Lindig sehen außerdem als eine zentrale Erkenntnis aus dem Projekt CarePreg: Betroffenenzentrierung von Versorgungs- und Unterstützungsangeboten für Frauen mit ungewollter Schwangerschaft, dass Personenzentrierung in der psychosozialen und medizinischen Versorgung bei einem Schwangerschaftsabbruch durch regionale Zugangsbarrieren, Informationsdefizite und Stigmatisierungen stark limitiert ist; so wird ein zentrales Qualitätskriterium des deutschen Gesundheitswesens nicht erfüllt (Zill/Lindig 2025: 21 f). Bis Sommer 2026 untersucht das kommunikationswissenschaftliche Forschungsprojekt EMSA: Erstes Mal, Menstruation und Schwangerschaftsabbruch als Themen der sexuellen und reproduktiven Online-Gesundheitskommunikation unter Leitung von Nicola Döring, ob und wie Mädchen und junge Frauen von Influencer*innen über Schwangerschaftsabbruch aufgeklärt werden. Die Befunde sollen praxisorientiert verbreitet werden, um Fachkräfte zu befähigen, Jugendliche im kritischen Umgang mit Social-Media-Informationen zu schulen und selbst evidenzbasierte Informationen über diese Kanäle bereitzustellen (BIÖG 2025).
Damit verschiebt sich der Fokus der wissenschaftlichen Debatte spürbar – von Paragrafen zur Erfahrung, von der Regulierung hin zur Frage, wie ungewollt Schwangere selbstbestimmt, informiert und ohne Stigmatisierung über ihren Körper verfügen können. Diese Entwicklung markiert einen epistemischen Wandel, der den aktuellen politischen Stillstand deutlich überholt.
4 Abschluss: Zwischen politischer Stagnation und epistemischem Wandel
Am 10. Februar 2025 scheiterte die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche, unmittelbar nach dem massiven Wahlerfolg der Union und der AfD bei den vorgezogenen Neuwahlen (Deutscher Bundestag 2025). Entgegen den Empfehlungen der Expertinnen-Kommission verbleibt der Schwangerschaftsabbruch in jeder Schwangerschaftsphase weiterhin im Strafgesetz (Brosius-Gersdorf 2024: 15 f)4. Dabei positionieren sich in aktuellen Bevölkerungsumfragen derzeit 70–80 % der Bürger*innen für eine Rechtmäßigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in der Frühphase (Deutscher Bundestag 2025).
Meine Ausführungen zeigen, dass die jüngsten politischen Entwicklungen der wissenschaftlichen Debatte deutlich hinterherhinken. Die Auseinandersetzungen um § 219a StGB durchbrachen das Schweigen und richteten den Blick auf Informations- und Versorgungslücken sowie auf die rechtlichen Reglementierungen. In den letzten Jahren hat sich der Schwerpunkt wissenschaftlicher Arbeiten dabei merklich verschoben: Statt überwiegend rechtliche oder medizinische Rahmenbedingungen zu diskutieren, rücken zunehmend die Erfahrungen und Perspektiven derjenigen in den Mittelpunkt, die selbst einen Abbruch erwägen oder erlebt haben.
Zugleich wird die freie Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch verstärkt als Bestandteil reproduktiver Gerechtigkeit verstanden. Damit verschiebt sich der Fokus von individueller Entscheidungsfreiheit hin zu einem Verständnis von reproduktiver Selbstbestimmung, das strukturelle Bedingungen in den Blick nimmt – also den Zugang zu medizinischer Versorgung, ökonomische Absicherung, Bildung, Diskriminierungsschutz und gesellschaftliche Entstigmatisierung.
Diese Entwicklung verweist auf einen grundlegenden Wandel im wissenschaftlichen Verständnis von Schwangerschaftsabbruch: weg von einer moralisch und juristisch aufgeladenen Problematisierung hin zu einer Auseinandersetzung, die Betroffene als handelnde Subjekte ernst nimmt. Während der politische Diskurs derzeit auf das Strafrecht verengt ist, entstehen in Wissenschaft, Aktivismus und kultureller Produktion Räume, in denen Schwangerschaftsabbruch als Teil gelebter reproduktiver Realität verstanden und öffentlich artikuliert werden kann. Gerade in dieser Spannung zwischen politischer Stagnation und epistemischem Wandel zeigt sich, dass gesellschaftlicher Fortschritt nicht allein durch Gesetzesänderungen, sondern durch die Verschiebung dessen entsteht, was als legitim, gerecht und sagbar gilt.
Über die Autorin
Elisabeth Wiesnet studierte Soziologie, Gender Studies und Statistik und promovierte am Institut für Soziologie der LMU München. In ihrer Promotion begriff sie die Reglementierung von Schwangerschaftsabbrüchen als Zugriff des Staates auf Frauen und ihre Körper, erforschte die konkrete Gestalt dieses Zugriffs sowie die Deutungen von professionellen Akteurinnen im Feld des Schwangerschaftsabbruchs diesbezüglich. Ihre Promotion ist seit September 2025 abgeschlossen und wurde von der Heinrich-Böll-Stiftung gefördert. Aktuell arbeitet Elisabeth als Referentin für Gendercontrolling an der Hochschule München.
Literatur
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Rhein-Fischer, Paula/von Scheliha, Henrike 2018: Alles verfassungswidrig? Wie das BVerfG beim Werbeverbot für Abtreibung zum Rosinenpicken einlädt. In: Verfassungsblog on Matters Constitutional. 16. März 2018. https://verfassungsblog.de/alles-verfassungswidrig-wie-das-bundesverfassungsgericht-beim-werbeverbot-fuer-abtreibung-zum-rosinenpicken-einlaedt/.
Richarz, Theresa Anna 2022: The state’s hands in our underpants. Rechtliche Regulierung von Reproduktion in Deutschland. In: Fröhlich, Marie/Schütz, Ronja/Wolf, Katharina (Hg.): Politiken der Reproduktion. transcript Verlag, 47–68.10.1515/9783839452721-003
Schulze, Anna 2022: Aufhebung des § 219a. In: bpb: Bundeszentrale für politische Bildung. https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktu-ell/511299/aufhebung-des-ss219a/.
Schwarz, Bianca 2025: Eine Kampagne von weit rechts. Causa Brosius-Gersdorf. Kommentar. In: Tagesschau. 16. Juli 2025. https://www.tagesschau.de/kommentar/brosius-gersdorf-122.html.
Seitler, Pia 2018: In Berlin üben Studierende Abtreibungen an Papayas – weil die Uni es ihnen nicht beibringt. Panorama. In: Spiegel. 17. Mai 2018. https://www.spiegel.de/panorama/medizinstudierende-ueben-abtreibungen-an-papayas-weil-sie-es-im-studium-nicht-lernen-a-00000000-0003-0001-0000-000002399881.
Strafgesetzbuch (StGB): § 219a – Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft, eingeführt durch das 5. Strafrechtsreformgesetz vom 18. Juni 1974 (BGBl. I S. 1297), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1214), aufgehoben durch Art. 1 des Gesetzes zur Aufhebung des § 219a des Strafgesetzbuches vom 19. Juni 2022 (BGBl. I S. 968).
Strafgesetzbuch (StGB): § 218 Schwangerschaftsabbruch, in der Fassung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Mai 2023 (BGBl. I S. 182).
Wersig, Maria/Lembke, Ulrike/Steinl, Leonie 2019: Stellungnahme: 19–03 zum Referentenentwurf des BMJV „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ vom 28. Januar 2019 und zum Eckpunktepapier zur „Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen“. Deutscher Juristinnenbund e.V. 31. Januar. 2019. https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st19-03/#relatedfiles.
Wersig, Maria 2012: § 9 Reproduktion zwischen „Lebensschutz“, Selbstbestimmung und Technologie. In: Foljanty, Lena/Lembke, Ulrike (Hg.): Feministische Rechtswissenschaft. Ein Studienbuch. Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, 197–212.10.5771/9783845262833-197
Zill, Jördis/Lindig, Anja 2024: Dimensionen von Personenzentrierung in der Versorgung bei Schwangerschaftsabbruch – ausgewählte Ergebnisse der CarePreg Studie. Bundesgesundheitsblatt 2025(68), 19–27.10.1007/s00103-024-03990-7
Fußnoten
- Ich schreibe sowohl von ungewollt Schwangeren und Schwangeren als auch von Frauen. Dies tue ich bewusst, da restriktive Abtreibungsgesetze im Zusammenhang mit dem Sexismus zu betrachten sind, der von unserem binären Geschlechtersystem ausgeht. In unserer patriarchalen Gesellschaft zielen überwiegend cis-männliche Gesetzgeber auf die Bevormundung und Kontrolle weiblich gelesener Personen und deren Körper ab (Doctors for Choice Germany e.V. 2025). Zudem beschreibt
Silvia Federici Frau als eine Kategorie, die unter großen Differenzen entstanden ist und sich beständig weiterentwickelt. Gerade weltweite und generationenübergreifende Kämpfe um das Recht auf Abtreibung beeinflussen fortlaufend, was es heute bedeutet, eine Frau zu sein. Geteilte Erfahrungen
von Schwangerschaft, Mutterschaft oder Kindererziehung dienen als gemeinsames Terrain von Frauen, um sich – in Abgrenzung von männlichen Erfahrungswelten – gemeinsam gegen erlebte Ungerechtigkeiten zu formieren (Federici 2020: 10 f). Mit der Verwendung des Begriffs Frauen möchte ich also keinesfalls das Erleben von Menschen mit Gebärmutter, die nicht als Frauen gelesen werden möchten, in seiner Wertigkeit herabsetzen. Vielmehr liegt es mir daran, die Bedeutung und das Wachsen der Kategorie Frau im Kampf um reproduktive Selbstbestimmtheit zu betonen. ↩︎ - Und nicht Journalistinnen (Brosius Gersdorf 2025). ↩︎
- Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 28. Mai 1993 den Embryo zum individuellen Grundrechtsträger, dessen Recht auf Menschwürde und Leben zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft zu beachten seien. Die Grundrechte der Schwangeren, insbesondere ihre Menschwürde, ihr Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit und ihre Persönlichkeitsrechte wurden mit den Rechten des Embryos in einen Konflikt gestellt. Höchstrichterlich wurde der Schwangerschaftsabbruch
als Unrecht definiert, das der Staat missbillige und das möglichst zu verhindern sei (BVerGE 88, 203; Berghahn 1998: 263). ↩︎ - In ihrem Abschlussbericht forderten die Expertinnen, dass der Gesetzgeber künftig in der Frühphase der Schwangerschaft einen Abbruch auf Verlangen der Schwangeren rechtmäßig und straffrei stellen sollte (Wörner 2024). ↩︎
Foto: Demonstration gegen §218, Göttingen, Juni 1988 (Bundesarchiv B 145 Bild-F079098-0013 / CC-BY-SA 3.0)



