Darf die Polizei ohne Anlass Menschen kontrollieren? Hat mit Konsequenzen zu rechnen, wer das direkte Umfeld seines Erstwohnsitzes verlässt? Nein, sagt der Staats- und Verwaltungsrechtler Clemens Arzt, der an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin zu Polizeirecht forscht. Ausweiskontrollen bedürfen einer rechtlichen Grundlage, sagte Arzt t-online.de. Es muss ein plausibler Anfangsverdacht mindestens einer Ordnungswidrigkeit vorliegen. Das gilt auch im Falle des Infektionsschutzgesetzes.
t-online.de, 23.03.2020, Polizei irritiert mit Aussagen – Jurist warnt vor „Notstandsregime“