„Aufenthaltsgebot ist im deutschen Polizeirecht eine komplett neue Maßnahme. Was wir bisher kennen sind Aufenthaltsverbote. Das heißt, vor allem im Drogenbereich hat man das eingesetzt, teilweise auch gegen Fußballfans, Hooligans. Teilweise auch im Versammlungsvorfeld, dass man jemandem sagt, du darfst für eine bestimmte Zeit die und die Gegend von Berlin oder des Bundeslandes nicht betreten. Und in Zukunft kann die Polizei Menschen aufgeben, dass sie sich aus einem bestimmten Bereich oder einem bestimmten Ort nicht wegbewegen dürfen.“
Deutschlandfunk, 27.03.2019: Mehr Befugnisse, mehr Sicherheit?