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Die Klimabewegung in Deutschland im Wandel

Seit 2018 schreiben Autor*innen des ipb in einer eigenen Rubrik des Forschungsjournals Soziale Bewegungen: “ipb beobachtet”. Die Rubrik schafft einen Ort für pointierte aktuelle Beobachtungen und Beiträge zu laufenden Forschungsdebatten und gibt dabei Einblick in die vielfältige Forschung unter dem Dach des ipb.

Zu den bisher erschienenen Beiträge, die alle auch auf unserem Blog zu lesen sind, geht es hier.

Der folgende Text von Anna Fünfgeld und Lea Frerichs erschien unter dem Titel „Zwischen Straße, Gericht und Neuausrichtung. Die Klimabewegung in Deutschland im Wandel” im Forschungsjournal Soziale Bewegungen, Jg. 39, Heft 2.

Vorwort

Der folgende Text basiert auf dem im Januar veröffentlichten ‚Klimawende Ausblick 2025,‘ (Aykut et al. 2026), der an der Mercator-Stiftungsprofessur für Soziologie mit dem Schwerpunkt sozial-ökologische Transformation an der Universität Hamburg entstanden ist. Mit der Studienreihe ‚Klimawende Ausblick‘ wird das Ziel verfolgt, zentrale gesellschaftliche Bedingungen, Dynamiken und Konfliktlinien der sozial-ökologischen Transformation in Deutschland in regelmäßigen Abständen systematisch zu analysieren.

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Die Umsetzung hinkt den Erfordernissen jedoch hinterher, denn der hochkomplexe Transformationsprozess fordert bestehende Interessen, Gewohnheiten und Geschäftsmodelle heraus. Die gesellschaftlichen Umsetzungshürden für ambitionierten Klimaschutz erscheinen hoch. Gleichzeitig wird Klimapolitik auch immer wieder durch gesellschaftliches Engagement angetrieben. Vor diesem Hintergrund entwickelt die Mercator-Stiftungsprofessur für Soziologie Methoden, um zu bewerten, inwieweit eine umfassende Transformation auch in politischer und sozialer Hinsicht plausibel ist. Die Untersuchung basiert dabei unter anderem auf dem Hamburger Plausibilitätsansatz, der im Rahmen des Hamburg Climate Futures Outlook vom Exzellenzcluster CLICCS (Climate, Climatic Change, and Society) entwickelt wurde (Aykut/ Wiener et al. 2021). Dazu werden ausgewählte gesellschaftliche Treiber und ihre jeweiligen Dynamiken, Kontextbedingungen und Wirkungslogiken untersucht.

Im Klimawende Ausblick 2025 sowie in der vorangegangenen Studie, dem ersten ‚Klimawende Ausblick 2024‘, untersuchen wir die Plausibilität der deutschen Klimawende anhand der Analyse von Dynamiken und der Entwicklung von Kontextbedingungen in verschiedenen politischen, gesellschaftlichen, und ökonomischen Teilbereichen. Die vorliegende Analyse zu Klimabewegung und Klimaklagen greift auf die entsprechenden Kapitel im Klimawende Ausblick zurück und nimmt eine aktualisierte Bewertung der aktuellen Entwicklung, Handlungsspielräume und Repertoires der Klimabewegung sowie von Klimaklagen vor. Sie versteht sich als Beitrag zur Erforschung gesellschaftlicher Bedingungen und Potenziale für eine tiefgreifende Dekarbonisierung und zeigt, dass sich die Klimabewegung momentan in einer Phase der Umorientierung befindet, während Klimaklagen weiter an Bedeutung gewinnen könnten.

1 Einleitung: Klimabewegung im Wandel

In den letzten Jahren hat die Klimabewegung in Deutschland eine zentrale Rolle in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung um die sozial-ökologische Transformation gespielt. Als treibende Kraft hat sie politische Entscheidungsprozesse beeinflusst, gesellschaftliche Debatten geprägt und das gesellschaftliche Bewusstsein für die Klimakrise geschärft. Gruppierungen wie Fridays for Future, Ende Gelände oder die Letzte Generation haben öffentliche Aufmerksamkeit erregt und eine breite Mobilisierung, insbesondere junger Menschen, erreicht. Sie standen für einen gesellschaftlichen Aufbruch, der in seiner Intensität, Mobilisierungskraft und transnationalen Vernetzung eine neue Qualität im Vergleich zu vorherigen Umweltprotesten aufwies. Doch während sie zu Beginn breite gesellschaftliche Unterstützung und hohe mediale Sichtbarkeit genossen, befindet sich die Bewegung seit einigen Monaten in einer Phase des Umbruchs. Rückläufige Teilnehmendenzahlen, zunehmende Repressionen, interne Umstrukturierungen und ein rechts-konservativer gesellschaftlicher Backlash verweisen auf eine tiefgreifende Krise – und gleichzeitig auch auf eine Phase strategischer Neuausrichtung, was sich unter anderem in einer Abwendung von großen Klimademonstrationen äußert (Fünfgeld/Walter 2026).

Unter dem Begriff ‚Klimabewegung‘ verstehen wir im Rahmen dieses Beitrags ein loses Netzwerk zivilgesellschaftlicher Akteur*innen, Gruppierungen und Organisationen, die sich für Klimaschutz, Klimagerechtigkeit und eine tiefgreifende sozial-ökologische Transformation einsetzen (Fünfgeld/ Walter 2026). Die Bewegung ist sehr heterogen und reicht von etablierten Umweltverbänden über sozial-ökologische Bündnisse bis hin zu jüngeren, stärker aktivistisch und protestorientierten Gruppen mit konfrontativen Aktionsformen. Sie ist durch geteilte Problemanalysen – etwa zur Dringlichkeit der Klimakrise und zur Notwendigkeit politischer Veränderung – sowie durch sich teilweise überlappende Mobilisierungsstrukturen, Framing-Strategien und kollektive Identitätsangebote verbunden. In diesem Beitrag konzentrieren wir uns vor allem auf die jüngere, aktivistische Strömung der Bewegung, die seit 2018 zentrale Impulse für die gesellschaftliche Politisierung von Klimafragen generiert hat, und erweitern den Blick auf Klimaklagen als Instrument der Klimabewegung im breiteren Sinne.

Die Untersuchung der Klimabewegung ist auch für die sozialwissenschaftliche Transformationsforschung von Bedeutung. Basierend auf dem für den deutschen Kontext angepassten Hamburger Plausibilitätsansatz, der im globalen Climate Futures Outlook erstmals entwickelt wurde, gehen wir davon aus, dass anhand der Analyse gesellschaftlicher Teilbereiche wie der Klimabewegung und von Klimaklagen mögliche Zukunftspfade und Hürden einer tiefgreifenden Dekarbonisierung identifiziert werden können. Aufbauend auf diesem Ansatz zeigen auch Wilkens et al. (2025), dass Klimabewegungen als eigenständiger Treiber zu verstehen sind, deren Wirkmacht sich nicht allein an kurzfristigen politischen Erfolgen bemisst, sondern im Zusammenwirken mit anderen Treibern (wie beispielsweise Klimaklagen) langfristige Transformationsdynamiken befördern kann.

Der vorliegende Beitrag untersucht Dynamik, Handlungsspielräume und Strategien der Klimabewegung in Deutschland auf der Grundlage aktueller Entwicklungen. Im Zentrum steht dabei das sich wandelnde Handlungsrepertoire der Bewegung, das sich von klassischen Massendemonstrationen hin zu konfrontativeren und juristisch gestützten Strategien erweitert hat. Die Analyse betrachtet sowohl äußere Rahmenbedingungen wie politische Repressionen, mediale Diskurse und gesellschaftliche und politische Veränderungen wie auch interne Dynamiken, etwa strategische Neuausrichtungen, Ressourcenveränderungen und emotionale Belastung innerhalb der Bewegung. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Wechselwirkungen zwischen den beiden Treibern Klimabewegung und Klimaklagen, insbesondere der Frage, welche Rolle Klimaklagen im Handlungsrepertoire der Klimabewegung spielen und was diesbezüglich zukünftig zu erwarten ist. Ziel ist es, die gegenwärtige Positionierung der Klimabewegung im Spannungsfeld von Krise, Transformation und Klagen zu konturieren.

2 Die Entwicklung der Klimabewegung in Deutschland: Von Aufbruch zu Krise und Neuausrichtung?

Die deutsche Klimabewegung ist eingebettet in eine lange Tradition zivilgesellschaftlichen Engagements für Umwelt- und Klimaschutz, die bis zur Anti-Atomkraft-Bewegung der 1970er- und 1980er-Jahre zurückreicht (Boscheinen/Bortfeldt 2021). Aus dieser historischen Perspektive wird deutlich, dass gesellschaftlicher Wandel häufig durch außerinstitutionelle Akteure vorangetrieben wurde, deren Forderungen zunächst marginalisiert, später jedoch in politische Entscheidungsprozesse integriert wurden. Die Klimabewegung der 2010er und 2020er Jahre knüpft inhaltlich und organisatorisch an diese Traditionen an, unterscheidet sich jedoch durch ihre stärkere Transnationalisierung, digitale Mobilisierung und klimagerechtigkeitsorientierte Rahmung.

Vorläufer der Bewegung waren ab etwa 2007 Gruppen, die sich explizit gegen fossile Infrastrukturen wie Kohlekraftwerke oder Braunkohletagebaue richteten. Aktionen wie die Besetzung von Baggern oder die Blockade von Tagebau-Gebieten stellten die fossile Wirtschaftsinfrastruktur in den Fokus der Kritik. Mit den Aktivitäten von Ende Gelände ab 2015 gewann dieser Teil der Bewegung an öffentlicher Sichtbarkeit. Die Bewegung setzte vor allem auf zivilen Ungehorsam und direkte Aktionen, um politische Handlungsblockaden sichtbar zu machen und moralische Dringlichkeit zu kommunizieren (Sander 2016).

Einen massiven Mobilisierungsschub erlebte die Klimabewegung in Deutschland sowie international ab Ende 2018 mit dem Aufkommen von Fridays for Future (FfF), ausgelöst durch die Klimastreiks der schwedischen Aktivistin Greta Thunberg. Der Höhepunkt der Mobilisierung wurde im September 2019 erreicht, als deutschlandweit über eine Million Menschen demonstrierten– die größte Umweltmobilisierung der deutschen Geschichte. Schätzungen gehen davon aus, dass in den 2010er Jahren (und hier insbesondere zum Ende des Jahrzehnts) knapp 1,5 Millionen Menschen an Klima-und Umweltprotesten teilgenommen haben, während es beispielsweise in den ebenfalls sehr protestreichen 1980er Jahren etwa 1 Million Teilnehmende waren (Gonzatti/Schürmann 2024). Die Bewegung ist dabei nicht nur jugendorientiert, sondern schließt mit Parents for Future, Scientists for Future und anderen Gruppen ein breites gesellschaftliches Spektrum ein.

Die Corona-Pandemie brachte diese Dynamik jedoch abrupt zum Erliegen. Erst ab 2021 kam es zu einer Wiederaufnahme von Straßenprotesten. Parallel dazu entstand mit der Gruppe Letzte Generation (LG) eine neue Strömung, die gezielt auf konfrontative Aktionsformen wie Straßenblockaden, Hungerstreiks oder Farbattacken setzte (Hutter et al. 2023). Anfang 2023 mobilisierten die Proteste gegen die Räumung des Dorfes Lützerath nochmals breite Teile der Bewegung – doch trotz sehr großer Beteiligung verschiedener Gruppen kam es zu keiner politischen Kehrtwende. Viele Aktivist*innen empfanden das Ereignis als frustrierend und die polizeilichen Repressionen als traumatisch (Fünfgeld/Walter 2026).

In den Jahren 2023–2025 lässt sich ein deutlicher Rückgang der öffentlichen Sichtbarkeit, der Mobilisierungsfähigkeit und der medialen und gesellschaftlichen Resonanz der Bewegung beobachten (Fünfgeld/Walter 2026). Gleichzeitig entstanden insbesondere seit Jahresbeginn 2025 neue Aktionsformate und Gruppen, wie etwa das ‚Widerstands-Kollektiv‘ und die ‚Neue Generation‘, die aus der LG hervorgegangen sind und auf andere Taktiken setzen: direkte Aktionen gegen klimaschädliche Infrastrukturen bzw. dezentrale Bürger*innenräte und Selbstorganisierung. Auch Formate wie das ‚Kollapscamp‘ im Sommer 2025 zeigen eine strategische Öffnung hin zu Resilienz, Care-Arbeit und kollektivem Lernen im Angesicht multipler Krisen (Fünfgeld/Walter 2026).

3 Politische & gesellschaftliche Kontextbedingungen: Schrumpfende Handlungsspielräume

Die Klimabewegung agiert in einem zunehmend konflikthaften und restriktiven gesellschaftlichen Umfeld. Zwar gelten Grundrechte und Versammlungsfreiheit in Deutschland formal als gesichert (EIU 2024, Freedom House 2024), jedoch mehren sich Anzeichen für ein Schrumpfen zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume. Der Civicus Monitor stufte zivilgesellschaftliche Handlungsspielräume in Deutschland 2023 erstmals von ‚offen‘ auf ‚eingeschränkt‘ herab (Civicus 2024). Amnesty International (2025) kritisiert massive Überwachung, präventive Inhaftierungen und unangemessene Polizeigewalt gegen Klimaaktivist*innen. Besonders die Gruppe Letzte Generation war Ziel solcher Repressionen: Hausdurchsuchungen, Kontensperrungen, Vorratsdatenspeicherung und eine medienwirksame Einstufung als ‚kriminelle Vereinigung‘ in Bayern markieren eine Eskalation des staatlichen Umgangs mit Klimaprotesten (Green Legal Impact 2025).

Parallel verschärfte sich auch der öffentliche Diskurs. Medienberichte rückten zunehmend individuelle Regelbrüche in den Vordergrund, während klimapolitische Inhalte in den Hintergrund traten (Busch 2023, von Zabern 2023, Fünfgeld/Walter 2026). Protestformen wurden oft als ‚kriminell‘ oder ‚demokratiefeindlich‘ dargestellt, was zu einer gesellschaftlichen Delegitimierung der Bewegung insgesamt beitrug (Fünfgeld/Walter 2026). Hinzu kommen strategische Delegitimierungsversuche durch rechte, rechtskonservative und wirtschaftsliberale Akteure, die die Bewegung mit Begriffen wie ‚Klimaterrorismus‘ diskreditierten (August 2024).

Auch institutionelle Ressourcen der Bewegung geraten zunehmend unter Druck. NGOs wie Attac und Campact verloren ihre Gemeinnützigkeit, was sich perspektivisch auf andere zivilgesellschaftliche Organisationen ausweiten könnte und starke finanzielle Einbußen für die jeweiligen Organisationen zur Folge hat. Die Bundestagsanfrage der CDU im Januar 2025, in der die Gemeinnützigkeit mehrerer zivilgesellschaftlicher Organisationen, die an (von vielen Personen aus der Klimabewegung mitorganisierten) Anti-Rechts-Protesten beteiligt waren, explizit hinterfragt wurde, zeigt, dass in diesem Bereich weiterhin Druck auf zivilgesellschaftliche Bewegungen ausgeübt wird (Fünfgeld/Walter 2026).

Derartige Entwicklungen wirken stark demobilisierend. Sie schränken nicht nur faktische Handlungsspielräume ein, sondern verändern auch das politische Klima, in dem die Klimabewegung agiert, von einer konflikthaften, aber offenen Arena hin zu einem zunehmend repressiven und delegitimierenden Umfeld.

4 Wandel im Handlungsrepertoire der Bewegung

Die Reaktionen auf diese Entwicklungen spiegeln sich in einer klaren Ausweitung und Umstrukturierung des Handlungsrepertoires der Bewegung wider. Während in der Anfangszeit von Fridays for Future vor allem Massendemonstrationen, mediale Appelle und symbolische Schulstreiks dominierten, sind seit 2021 konfrontativere Taktiken in den Vordergrund getreten. Die Letzte Generation setzte auf ‚zivilen Ungehorsam‘, der bewusst auf Störung und Aufmerksamkeit zielte, beispielsweise durch die Blockade von Verkehrsinfrastruktur, das Festkleben auf Straßen oder Farbattacken auf Kunstobjekte. Diese Strategie war tatsächlich sehr medienwirksam, jedoch fokussierte sich die mediale Darstellung zunehmend auf die Protestformen, die überwiegend negativ dargestellt wurden. Hierdurch traten gleichzeitig die Forderungen der Bewegung in den Hintergrund (Fünfgeld/Walter 2026), was auch zu einer Abnahme der gesellschaftlichen Unterstützung für Klimaproteste (nicht aber klimapolitische Maßnahmen) beitrug (Saldivia-Gonzatti/Hunger 2023).

Zugleich lässt sich eine funktionale Diversifizierung der Bewegung beobachten. Einige Gruppen wie das Widerstands-Kollektiv konzentrieren sich auf direkte Aktionen gegen fossile Infrastrukturen und Unternehmen aus verschiedenen Bereichen. Andere, wie die Neue Generation, wenden sich stärker basisdemokratischen Formaten, Selbstverwaltung und lokaler Vernetzung zu. Bewegungsintern ist auch ein stärkerer Fokus auf emotionale Nachhaltigkeit und Resilienzstrategien angesichts des ‚Klimakollapses‘ zu beobachten (Fünfgeld/Walter 2026). Die politische und gesellschaftliche Wirksamkeit dieser neuen Strategien im aktuellen gesellschaftspolitischen Kontext bleibt abzuwarten.

5 Klimaklagen als strategisches Repertoire

Aber nicht nur ‚klassische‘ Protestformen wie Demonstrationen oder ziviler Ungehorsam fallen in das Repertoire der Klimabewegung. Auch sogenannte Klimaklagen können als Form zivilgesellschaftlicher Partizipation verstanden werden. Sie dienen zwar in erster Linie als Mittel zur Rechtsdurchsetzung und zur Behebung des Vollzugsdefizits1 im Umweltrecht, können aus sozialwissenschaftlicher Perspektive aber auch als Instrument der Klimabewegung gelten. In diesen (oft strategischen) Rechtsverfahren gegen Regierungen, Verwaltungen oder Unternehmen versuchen die Kläger*innen stärkere Emissionsreduktionen zu erzwingen, Verantwortlichkeiten für Klimawandelschäden herzustellen, klimaschädliche Infrastruktur- oder Investitionsentscheidungen zu verhindern, Greenwashing zu unterbinden oder geeignete Anpassungsmaßnahmen einzufordern (Setzer/Vanhala 2019).

Als strategische Prozessführung werden diese Rechtsverfahren dann bezeichnet, wenn zusätzlich übergeordnete Ziele jenseits des einzelnen Prozesses verfolgt werden. Durch kollektive Anstrengungen wird mit rechtlichen Mitteln und flankierenden Maßnahmen wie Medienkampagnen versucht, einen politischen Wandel zu erzielen (Hahn 2024).

Häufig wird strategisch entschieden, welche Kläger*innen vor welchem Gericht gegen welche Beklagten am meisten Erfolg haben könnten. Auch in Bezug auf die Öffentlichkeitswirksamkeit dieser Verfahren ist es daher nicht verwunderlich, dass Klimaklagen häufig von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen geführt werden – unterstützt von Nichtregierungsorganisationen und gut ausgebildeten Anwält*innen. Durch mediale Aufmerksamkeit können zusätzlich politischer Druck erzeugt sowie gesellschaftliche Narrative von Verantwortung und Schuld in der Klimakrise geprägt werden (Wonneberger 2024, Frerichs 2025).

Die Rechtsverfahren werden primär von etablierten Umweltverbänden wie zum Beispiel der Deutschen Umwelthilfe e.V. geführt, da diese durch das Verbandsklagerecht die Möglichkeit haben, vor Gericht zu gehen und über langjährige Erfahrung und personelle sowie finanzielle Ressourcen verfügen. Gleichzeitig kooperieren einige Umweltverbände mit Teilen der Klimabewegung, sodass beispielsweise eine der bekanntesten Personen der Fridays for Future-Bewegung in Deutschland, Luisa Neubauer, auch Hauptbeschwerdeführerin in verschiedenen Klimaklagen ist (Frerichs et al. 2026). Auch Unterstützung bei Gerichtsverhandlungen durch Teile der Klimabewegung ist nicht ungewöhnlich, um die öffentliche Sichtbarkeit des Verfahrens zu erhöhen. So kamen beispielsweise bei einer der Gerichtsverhandlungen zum Fall Lliuya gegen die RWE AG2 Aktivist*innen verschiedener Organisationen der Klimabewegung zusammen, um vor Ort ihre Unterstützung zu bekunden.

Nichtregierungsorganisationen und Klimaaktivist*innen treten somit in klimabezogenen Gerichtsprozessen häufig als Klagende auf. Des Weiteren kann das Vorkommen von Protesten zur Akzeptanz, Finanzierung und Wirkung von Klimaklagen beitragen, wenn beispielsweise durch ein höheres Bewusstsein für die Klimakrise mehr Geld an Umweltverbände gespendet wird, durch die wiederum Klimaklagen finanziert werden können (Gerstetter 2022). Auch können durch Gerichtsverfahren Daten und Wissen offengelegt und generiert werden, welche wiederum von der Bewegung genutzt werden können (Frerichs et al. 2026). Die Gerichtsentscheidungen können ebenfalls zur Legitimität klimapolitischer Forderungen der Klimabewegung beitragen (ebd.).

6 Entwicklung von Klimaklagen in Deutschland

Die Entwicklung dieser Rechtsverfahren in Deutschland in den letzten Jahren zeigt, dass sowohl eine quantitative Zunahme als auch eine Diversifizierung von Kläger*innen, Beklagten als auch Klagestrategien stattfindet (Frerichs et al. 2026). Klimaklagen sind an sich zwar kein neues Phänomen, insbesondere seit dem Jahr 2021 lässt sich aber eine starke Zunahme von eben diesen Rechtsverfahren in Deutschland beobachten (ebd.). Dies lässt sich zum einen auf den bahnbrechenden Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts im März 2021 zurückführen, auf welchen im Folgenden noch näher eingegangen wird. Zum anderen aber auch auf ein gesteigertes öffentliches Bewusstsein gegenüber der Klimakrise, welches zu Teilen auch durch die Klimabewegung erzeugt wurde.

Nach einer im Rahmen des ‚Klimawende Ausblicks‘ erhobenen Datenanalyse fallen Klimaklagen am häufigsten in den Bereich des ‚Climate-Washing‘, womit Verfahren gegen irreführende Werbung mit Bezug auf Klimaneutralität verstanden werden (Frerichs et al. 2026). Diese Verbraucherschutzklagen wurden bislang gegen Unternehmen geführt und führten fast ausschließlich zu dem Ergebnis, dass die beklagten Firmen ihre Werbung anpassten und auf nicht nachweisbare oder irreführende Aussagen zum Klimaschutz verzichteten (Deutsche Umwelthilfe 2024).

Aber auch Verfahren gegen staatliche Rahmenbedingungen häufen sich, in denen die Bundesregierung bereits des Öfteren aufgrund unzureichenden Klimaschutzes verurteilt wurde. In dieser Kategorie von Klimaklagen lässt sich die stärkste Zusammenarbeit von Umweltverbänden und der Klimabewegung feststellen. Beispielhaft lässt sich hier der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 nennen, in dem das damalige Klimaschutzgesetz (KSG) als in Teilen verfassungswidrig erklärt wurde, da es keine Jahresemissionsminderungen für den Zeitraum nach dem Jahr 2030 enthielt und somit laut Gerichtsbeschluss eine unverhältnismäßige Belastung für zukünftige Generationen darstellte.3 Die Bundesregierung überarbeitete daraufhin das KSG noch im gleichen Jahr. Auch die vielbeachtete ‚Zukunftsklage‘, die im Jahr 2024 eingereicht wurde und der sich über 54.000 Bürger*innen anschlossen, fällt unter diese Kategorie. Sie richtet sich gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung. Als Reaktion auf das im April 2024 abgeschwächte KSG4 wurden diese und zwei weitere Verfassungsbeschwerden eingereicht.

Weiter gibt es Verfahren, die auf die Integration von Klimaaspekten in bestimmte Entscheidungen abzielen, sowie unternehmensspezifische Verfahren, in denen (bislang erfolglos) versucht wurde, Automobilhersteller dazu zu bringen, den Verkauf von PKW mit Verbrennungsmotoren bis 2030 einzustellen.5

Aber auch Klagen aufgrund des Verursacherprinzips lassen sich beobachten. So wurde im Jahr 2025 nach zehn Jahren über den Fall des peruanischen Bauern und Bergführers Saul Luciano Lliuya entschieden, der die RWE AG in Deutschland auf Schadensersatz verklagte. Er forderte von dem Unternehmen, dass es sich zu 0,47 Prozent an der Finanzierung von Schutzmaßnahmen beteilige, um sein Haus und das Dorf, in dem er wohnt, vor einer durch den Klimawandel immer wahrscheinlicher werdenden, Gletscherschmelze zu schützen, da das Unternehmen zum Zeitpunkt der Klage 0,47 Prozent aller globalen Emissionen ausstieß. Das Oberlandesgericht Hamm wies diese Klage im Mai 2025 letztlich ab, hielt aber gleichzeitig fest, dass große Treibhausgasemittenten grundsätzlich nach deutschem Zivilrecht für klimaschädliche Handlungen haftbar gemacht werden können.6 Das Haus des Beschwerdeführers war in diesem Fall schlicht zu weit von der Gefahrenquelle entfernt. Zu erwarten ist, dass es eine Reihe neuer Verfahren basierend auf diesem Urteil geben wird.

7 Antizyklischer Trend von Klimaklagen

Auch für Klimaklagen lassen sich schrumpfende Handlungsspielräume feststellen. Allerdings erscheinen diese (noch) nicht so einschneidend wie für die Klimabewegung an sich. Da Klimaklagen einer längeren Zeitlichkeit folgen, lässt sich eine Art antizyklischer Trend feststellen (Frerichs et al. 2026). Der Schwung der Klimabewegung von 2019/2020 lebt in gewisser Weise in der rechtlichen Dynamik fort (ebd.). Da die Rechtsverfahren in der Regel mehrere Jahre dauern, sind diese zudem robuster gegen äußere, kurzfristige Einflüsse. Klimaklagen können auch als kumulativer Prozess verstanden werden, da neue Rechtsverfahren auf vorangegangenen aufbauen und sich stets weiterentwickeln (ebd.). So wird in vielen Klimaklagen beispielsweise auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 Bezug genommen. Dieses Phänomen dürfte dazu führen, dass sich Klimaklagen auch zukünftig weiterentwickeln und ein wichtiges Instrument im Repertoire der Klimabewegung bleiben. Auch die Abnahme klimapolitischer Ambitionen sowie das absehbare Verfehlen von nationalen sowie internationalen Klimaschutznormen dürften zukünftig neue Klagen nach sich ziehen.

Grundsätzlich sind die Kontextbedingungen für Klimaklagen nach wie vor recht stabil. Allerdings lassen sich auch hier einschränkende Tendenzen beobachten. So existieren etwa Forderungen nach Einschränkungen der Gemeinnützigkeit von Umweltverbänden sowie des Verbandsklagerechts durch Teile der aktuellen Bundesregierung (21. Legislaturperiode). Das Verbandsklagerecht ist in Deutschland jedoch essenziell, um Umwelt- und Klimabelange vor Gericht bringen zu können, da Klagen andernfalls meist an den hohen Hürden für die Klagebefugnis von Einzelpersonen scheitern. Darüber hinaus bilden klimaschützende Rechtsnormen die wichtigste Grundlage für diese Rechtsverfahren. Aktuelle geplante und bereits umgesetzte Aufweichungen von Klimaschutznormen auf nationaler sowie auf EU-Ebene stellen ebenfalls behindernde Bedingungen dar. Konträr dazu wurden auf internationaler Ebene jedoch stark auf Klimaschutz ausgerichtete Gutachten von internationalen Gerichten veröffentlicht.7 Zusätzlich lassen sich aber auch Klagen gegen Klimaschutz, strategische Verfahren gegen öffentliche Beteiligung (Strategic Lawsuit Against Public Participation, SLAPP) sowie eine Reihe von Strafverfahren gegen Klimaaktivist*innen beobachten. Letztere richten sich überwiegend gegen Mitglieder der Letzten Generation. Klimaaktivist*innen versuchten bislang erfolglos, den ‚Klimanotstand‘ als rechtfertigenden Notstand vor Gericht geltend zu machen, um bestimmte Formen des Klimaaktivismus, wie zivilen Ungehorsam, zu rechtfertigen.

Insgesamt können Klimaklagen zum derzeitigen Zeitpunkt als überwiegend unterstützend für die Klimawende in Deutschland verstanden werden. Allerdings bleibt auch hier zu beobachten, wie sich die Kontextbedingungen in den nächsten Jahren entwickeln, welche Handlungsspielräume sich öffnen und welche eingeschränkt werden. So können etablierte klagebefugte Umweltverbände stabiler gegen äußere Einflüsse sein als einzelne Organisationen oder Gruppen der Klimabewegung, aber auch sie sind auf äußere Umstände wie finanzielle Ressourcen und rechtliche Voraussetzungen angewiesen.

8 Fazit und Ausblick

Die Klimabewegung in Deutschland befindet sich aktuell an einem kritischen Punkt. Nach Jahren der Massenmobilisierung, politischen Sichtbarkeit und gesellschaftlichen Hoffnungsträgerschaft ist sie mit strukturellen Repressionen, medialer Delegitimierung, politischer Marginalisierung und einem generellem Rückgang der gesellschaftlichen und politischen Aufmerksamkeit von Klimathemen konfrontiert. Jedoch zeigt sich insbesondere seit 2025 eine Neuausrichtung einzelner Gruppen sowie der Bewegung insgesamt, so dass abzuwarten bleibt, inwieweit sie in den kommenden Jahren an gesellschaftlichem und politischem Einfluss zurückgewinnen kann.

Da wir für Klimaklagen einen antizyklischen Trend beobachten, der auf eine längere Zeitlichkeit und einen kumulativen Prozess zurückzuführen ist, können diese als Instrument im Repertoire der Klimabewegung auch dann wirken, wenn, wie derzeit, andere Protestformen an Dynamik und Sichtbarkeit verlieren. Allerdings fungieren Rechtsverfahren vielmehr als effektives ergänzendes Mittel der Klimabewegung und können mobilisierende Protestformen wie Demonstrationen nicht ersetzen. Sie können allerdings wichtige Leitlinien setzen, um die sozial-ökologische Transformation zu beschleunigen (vgl. Gerstetter 2023, Niehaus 2024).

Basierend darauf gehen wir davon aus, dass Klimaproteste aufgrund aktueller gesellschaftspolitischer Kontextfaktoren sowie interner Dynamiken vieler Gruppen derzeit nur teilweise unterstützend auf die deutsche Klimawende bis 2045 wirken können. Die Klimabewegung, d. h. sowohl Personen eher aktivistischer Gruppen als auch Verbände und Umweltorganisationen können allerdings weiterhin über Klimaklagen, die insgesamt eine überwiegend unterstützende Wirkung auf die Klimawende haben, wirken. Ihr volles Potenzial schöpfen verschiedene Aktionsformen der Klimabewegung, wie Proteste, ziviler Ungehorsam sowie rechtliche Mittel, in Wechselwirkung miteinander und weiteren Treibern der sozial-ökologischen Transformation aus, wodurch letztendlich die Plausibilität der Klimawende bestimmt wird (Aykut et al. 2026).

Über die Autorinnen

Anna Fünfgeld ist Postdoktorandin und Mitglied des Exzellenzclusters „Climate, Climatic Change, and Society“ (CLICCS) an der Universität Hamburg sowie Fellow am German Institute for Global and Area Studies (GIGA). Ihre Forschungsschwerpunkte sind Energie- und Klimapolitik, Climate Obstruction, sozial-ökologische Transformationen, soziale Bewegungen und die extreme Rechte mit einem regionalen Fokus auf Indonesien, Brasilien und Deutschland.

Lea Frerichs ist Doktorandin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Mercator-Stiftungsprofessur für Soziologie an der Universität Hamburg. Ihr Forschungs- und Lehrschwerpunkt liegt im Bereich der rechtlichen Mobilisierung in der sozial-ökologischen Transformation, mit einem besonderen Fokus auf Klimaklagen.

Literatur

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Fußnoten

  1. Ein Vollzugsdefizit liegt vor, wenn Rechtsnormen in der Praxis nicht oder nur unzureichend angewendet werden. ↩︎
  2. Der peruanische Landwirt und Bergführer Lliuya verlangte, dass das deutsche Energieunternehmen RWE 0,47 Prozent der Kosten für Schutzmaßnahmen für sein Haus und das Dorf, in dem er lebt, übernimmt, da RWE durch die in der Kohleverstromung produzierten CO₂-Emissionen anteilig mitverantwortlich sei für den Klimawandel und damit für die Gletscherschmelze, die sein Haus und das Dorf bedrohe. ↩︎
  3. BVerfG, Beschluss vom 24.3.2021 – 1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 288/20 (NJW 2021, 1723). ↩︎
  4. Im April 2024 verabschiedete die Koalition eine stark kritisierte zweite Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes, die die verbindlichen Sektorenhöchstziele aufweicht. ↩︎
  5. OLG Stuttgart Beschluss vom 09.11.2023 – 12 U 170/22, OLG München, Endurteil v. 12.10.2023 – 32 U 936/23 e, LG Detmold, Urteil vom 24.02.2023 – 01 O 199/21, LG Braunschweig, Urteil vom 14.02.2023 – 6 O 3931/21. ↩︎
  6. OLG Hamm Urteil vom 28.5.2025 – 5 U 15/17. ↩︎
  7. Rechtsgutachten des Internationalen Seegerichtshofs vom 21.5.2024, Rechtsgutachten des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 29.5.2025,
    Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 23.7.2025. ↩︎

Foto: Kohleprotest in Frankfurt (Oder) im September 2017 (cc-by-nc 2.0 Campact/Gordon Welters)

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