Lena Herbers (Uni Freiburg)

Es gibt je nach rechtstheoretischem Blickwinkel die Möglichkeit, zivilen Ungehorsam zu rechtfertigen, insofern er „moralisch legitimationsfähig“ ist. In diesem Fall sollte sich das auch in der Rechtspraxis widerspiegeln, etwa in Form milderer Strafen oder sogar Straffreiheit – weil es ja um ein höheres Ziel geht, das der Gesellschaft dienen soll, statt um ein Einzelinteresse.


Frankfurter Rundschau, 13.4.2023: Was ist “ziviler Ungehorsam?”