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Innere Sicherheit und unabhängige Wissenschaft – Überlegungen zur Gründung eines Forschungsinstituts beim Verfassungsschutz

Seit 2018 schreiben Autor*innen des ipb in einer eigenen Rubrik des Forschungsjournals Soziale Bewegungen: “ipb beobachtet”. Die Rubrik schafft einen Ort für pointierte aktuelle Beobachtungen und Beiträge zu laufenden Forschungsdebatten und gibt dabei Einblick in die vielfältige Forschung unter dem Dach des ipb.

Zu den bisher erschienenen Beiträge, die alle auch auf unserem Blog zu lesen sind, geht es hier.

Der folgende Text von Prof. Dr. Dieter Rucht erschien unter dem Titel “Wissenschaft im Dienst von Sicherheitsbehörden?‘” im Forschungsjournal Soziale Bewegungen, Jg. 35, Heft 1.2022. Dieter Rucht, emeritierter Soziologe, ist am Instituts für Protest- und Bewegungsforschung (ipb) sowie am Wissenschaftszentrum für Sozialforschung tätig. Kontakt: dieter.rucht@wzb.eu


Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat im Frühjahr 2021 mitgeteilt, es werde ein „Zentrum für Analyse und Forschung“ (ZAF) einrichten.[1] Als zentral dafür gilt der „geplante Austausch mit Universitäten und anderen (außeruniversitären) Forschungseinrichtungen“. Das ZAF soll Radikalisierungsforschung betreiben und zunächst einen Schwerpunkt auf die Bereiche Rechtsextremismus und Islamismus legen. Inzwischen wurden einige Angaben dazu ergänzt.[2]

Der Plan zur Einrichtung des ZAF hat Wissenschaftler*innen im Sommer 2021 dazu veranlasst, einen „Einspruch“ gegen dieses Vorhaben zu formulieren und zu begründen.[3] Der knapp gehaltene Text wurde im September 2021 zunächst von 21 Erstunterzeichner*innen unterstützt. Innerhalb kurzer Zeit haben ihn weitere 300 Forscher*innen unterschrieben.

Das Vorhaben des Bundesverfassungsschutzes und der darauf bezogene Einspruch geben Anlass, (1) sich grundsätzlicher mit den jeweiligen Eigenheiten des politisch-administrativen Systems und des Wissenschaftsbereichs zu befassen und (2) auf Formen der Kooperation wie auch des Konflikts zwischen diesen beiden Feldern hinzuweisen. Diese Überlegungen münden (3) in das Votum, zwischen den Tätigkeitsbereichen der Behörden für Innere Sicherheit und der unabhängigen Forschung zu Konflikten, Protesten und politischer Gewalt eine klare Grenze zu ziehen.

1 Eigenheiten wissenschaftlicher und politisch-administrativer Arbeitsweisen

Die Währung der Wissenschaft sind Fakten, faktenbasierte Erklärungen und „die Erkenntnis tatsächlicher Zusammenhänge“ (Weber 1988a: 609). Pathetischer formuliert: Es geht um Wahrheit. Die Währung der Politik ist dagegen Einfluss, das konkurrierende „Streben nach Machtanteil oder nach Beeinflussung der Machtverteilung“ (Weber 1988b: 506). Allerdings wäre es naiv anzunehmen, die Wissenschaft wäre eine völlig macht- und interessenfreie Sphäre. Sie kennt Hierarchien, Revierkämpfe, Balzverhalten und Zitierkartelle. Umgekehrt ist die Politik von der Suche nach Wahrheiten nicht gänzlich entbunden. Innerhalb des politisch-administrativen Systems werden Daten unterschiedlicher Art und Qualität generiert und fließen in Entscheidungen ein. Zudem gibt es Zonen der Zusammenarbeit und wechselseitigen Einflussnahme von Wissenschaft und Politik. Die Politik ruft auf vielfältigen Wegen – ad hoc-Beratungen, Fachkommissionen, Auftragsstudien – wissenschaftliche Expertise ab. Zuweilen geschieht dies auch nur, um Zeit zu gewinnen oder die Begründungslast für politische Entscheidungen auszulagern. Mit ihrer Nachfrage erzeugt die Politik wiederum Rückwirkungen, etwa Reputationsgewinne der ausgewählten Expert*innen, im Feld der Wissenschaften.

Zuweilen gehen Wissenschaftler*innen proaktiv auf die Politik zu. Sie legen aufgrund eigener Werthaltungen und eigener Daten und Einsichten bestimmte politische Entscheidungen nahe oder fordern solche offensiv ein. Das zeigen aktuelle Debatten zur Corona-Pandemie und zur Klimakatastrophe. Auch versuchen Wissenschaftler*innen – ebenso wie Lobbyist*innen aus Wirtschaftskreisen –, jenseits eines aktuellen Krisendrucks auf die Politik einzuwirken, um für bestimmte Aufgaben möglichst umfangreiche Fördermittel zu erhalten. Darüber hinaus besteht die generelle Erwartung, dass Politik die verfassungsmäßig garantierte Wissenschaftsfreiheit gewährleistet.

Obgleich Wissenschaft wie Politik an Verfassungsnormen und ethische Erwartungen gebunden sind, bestehen doch erhebliche Unterschiede in den jeweiligen Handlungspraktiken. Die erkenntnisbasierte Wissenschaft wird durch fortlaufende interne Kritik vorangetrieben. Die machtbasierte, von der Parteienkonkurrenz geprägte und meinungsabhängige Politik vollzieht sich dagegen weithin im Scheinwerferlicht einer kommentierenden Öffentlichkeit. Die vor allem auf performative Akte gestützte Konkurrenz politischer Akteure begünstigt deren Hang zu extensivem Eigenlob, zur Abwertung von politischen Gegner*innen, zu Propaganda, zum Verschweigen oder gar zur Missachtung unliebsamer Sachverhalte und Faktenlagen.

Teilweise anderen Mustern als die Parteipolitik folgen jene Teile der Exekutive, die in erster Linie auf die Umsetzung von politischen Vorgaben ausgerichtet sind und sich dabei auf die Möglichkeit des autoritativen Durchgriffs von oben nach unten stützen können. Zwar ist die obrigkeitshörige und bürgerferne Arkanpolitik, die sich noch in der Titulierung von Beamten als „Geheimräten“ manifestierte, heute weitgehend überwunden. Doch bleiben insbesondere im Bereich der inneren und äußeren Sicherheit Tätigkeitsfelder, die nach außen abgeschirmt sind und trotz parlamentarischer Aufsicht ein Eigenleben entfalten können. Kriminalämter und insbesondere die Verfassungsschutzbehörden, welche treffender als Inlandsgeheimdienste zu bezeichnen sind, genießen bestimmte Sonderrechte, deren konkrete Handhabung schwer zu prüfen ist und von denen zuweilen extensiv Gebrauch gemacht wird. Der Modus und Auftrag der „Bekämpfung“ bietet keinen Raum für die in der Wissenschaft übliche Darlegung von Quellen, Methoden und Interpretationsmaßstäben im Rahmen eines kollegialen und hierarchiearmen Systems wechselseitiger Kritik.

Wissenschaft und politisch-administratives System haben somit unterschiedliche Aufgaben und bevorzugen unterschiedliche Verfahrensweisen. Am deutlichsten wird dies dort, wo das politisch-administrative System zugunsten der Wissenschaft (und/oder der Wirtschaft) auf eine eigene Wissensproduktion verzichtet und bestenfalls formale Rahmenbedingungen setzt, so beispielsweise in der Arzneimittelforschung. In anderen Bereichen vollzieht sich dagegen eine parallellaufende Wissensproduktion und Interpretation zum selben Gegenstandsbereich. Dies gilt in besonderer Weise für Erkenntnisse im Bereich des politischen „Extremismus“ und des (illegalen) politischen Protests. Externe Wissenschaftler*innen wie auch Behörden des Verfassungsschutzes und der Polizei erzeugen entsprechende Daten und offerieren ihre jeweiligen Interpretationen. Beide Bereiche weisen bislang nur relativ geringe Überschneidungen auf. Auch zielen sie nicht auf eine Standardisierung ihrer Methoden und Erhebungsinstrumente.

Allerdings existieren auch Zonen der Konvergenz. Eine dieser Zonen ist der Themenbereich Islamismus, in dem die Forschung stark von sicherheitspolitischen Erwägungen geprägt ist. Ein anderes Feld der Zusammenarbeit ergibt sich im Themenfeld „Extremismus“. An Universitäten und Fachhochschulen tätige Forscher*innen, die aus normativer Warte grundsätzlich alle Spielarten des „Extremismus“ ablehnen, arbeiten zuweilen Hand in Hand mit Beamt*innen und Fachleuten, die an staatseigenen Stätten der Aus- und Weiterbildung[4] oder innerhalb der für Innere Sicherheit unmittelbar zuständigen Behörden beschäftigt sind. Gleichwohl werden damit die unterschiedlichen Handlungsvoraussetzungen und Produktionsbedingungen von Wissen nicht aufgehoben.

In ihrem Prozedere binden sich die Wissenschaften an selbst gesetzte ethische Konventionen. So heißt es im Ethikkodex der Deutschen Gesellschaft für Soziologie: Bei „der Präsentation oder Publikation soziologischer Erkenntnisse werden die Resultate ohne verfälschende Auslassung von wichtigen Ergebnissen dargestellt“. Zudem werden „Forschungsergebnisse nach Abschluss der Analysen in geeigneter Weise öffentlich zugänglich“ gemacht. Die Beteiligung an Untersuchungen ist freiwillig und erfolgt „auf der Grundlage einer möglichst ausführlichen Information über Ziele und Methoden des entsprechenden Forschungsvorhabens“. Auch dürften Personen durch die Forschung „keinen Nachteilen oder Gefahren ausgesetzt werden“. Mit Blick auf untersuchte Personen könnten Forschende zudem „für sich das Recht auf Zeugnisverweigerung beanspruchen, wenn zu befürchten steht, dass auf der Basis der im Rahmen soziologischer Forschung und Berufsausübung gewonnenen Informationen die Informanten und Informantinnen irgendwelche – insbesondere strafrechtliche – Sanktionen zu gewärtigen haben“.[5]

Demgegenüber operieren die für Innere Sicherheit verantwortlichen Behörden weitgehend nach anderen Vorgaben. Insbesondere die Verfassungsschutzämter legen in der Regel ihre Quellen nicht offen; sie arbeiten mit Undercover-Methoden; sie beschäftigen bezahlte V-Leute; sie halten Dokumente, die in Gerichtsverfahren und Untersuchungsausschüssen vorgelegt werden sollen, zurück oder schwärzen Textpassagen; sie beanspruchen das Recht auf Aussageverweigerung. Wie zuletzt die Untersuchungen zum Komplex des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) gezeigt haben, kommt es zuweilen zu dubiosen Verlusten oder zur gezielten Vernichtung von Akten. Darüber hinaus mangelt es am Informationsaustausch unterschiedlicher Behörden, was im Falle des Anschlags auf dem Berliner Weihnachtsmarkt im Jahr 2016 katastrophale Folgen hatte.

Die generell eher restriktive Informationspolitik hinsichtlich der Arbeitsgrundlagen und Arbeitsweise von Behörden[6] wird auch im Falle des geplanten ZAF erkennbar. So beschied die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der Partei Die Linke, dass eine Auskunft zur derzeitigen und geplanten personellen Ausstattung des ZAF „aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen kann“ (Drucksache 19/31492). Sofern Regelungen, darunter die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz“, dem nicht entgegenstehen, ist vorgesehen, „Forschungsergebnisse zu Projekten, die das ZAF in Kooperation mit externen Forschungspartner erzielt, zu veröffentlichen“.[7] Damit bleibt den Behörden überlassen, ob und in welchem Maße sie Transparenz walten lassen wollen.

2 Kooperation und Konflikt zwischen Organen der Inneren Sicherheit und unabhängiger Wissenschaft

Die für die Innere Sicherheit zuständigen Staatsorgane pflegen ein differenziertes und im Kern ambivalentes Verhältnis zu der im selben Terrain tätigen akademischen Forschung. Es finden sich Muster der wechselseitigen Nicht-Beachtung, des informellen Austausches, der institutionellen Kooperation und schließlich auch der Inkorporation.

Die wechselseitige Nicht-Beachtung zeigt sich exemplarisch in der Protestforschung, welche auch die radikalen und gewaltförmigen Ausdrucksformen in den Blick nimmt. So bezieht sich die ußerbehördliche Protestforschung nur selten (und wenn, dann oft kritisch) auf die von Behörden veröffentlichten Daten zur politisch motivierten Kriminalität. Diese Daten suggerieren in der Regel eine Scheingenauigkeit der Zahlen, lassen die Quellenlage im Dunkeln und beruhen gelegentlich auf sprunghaften Wechseln der Erfassungskriterien. Externe wissenschaftliche Erkenntnisse scheinen bislang nicht in Berichte des Verfassungsschutzes eingeflossen zu sein. Durch örtliche Behörden, die die Anmeldungen zu „Versammlungen und Aufzügen unter freiem Himmel“ (vulgo: Demonstrationen) registrieren, findet keine gehaltvolle Datenauswertung statt. Die nach außen gegebenen Informationen beziehen sich in der Regel lediglich auf die Zahl der jährlichen Proteste. Statistische Angaben über Inhalte, Teilnehmerzahlen (die zumindest bei großen Protesten auch von Seiten der Polizei geschätzt werden), Formen und Folgen von Protesten fehlen. Immerhin registrieren einzelne Behörden, so in Freiburg, in polizeilichen Berichten die Merkmale und Verläufe jedes einzelnen Protestes (Hocke 2002: 80 ff.).

Die bis in die 1980er Jahre durchgeführte bundesweite Zusammenfassung der Zahl von Protestanmeldungen wurde aufgegeben. Seitdem obliegt ganz den Landesregierungen und örtlichen Behörden, ob und in welcher Form sie Protestanmeldungen dokumentieren. Das erstaunt angesichts der Akribie, mit der zum Beispiel statistische Landesämter Sachstände in anderen Bereichen (etwa die Zahl der Straßenbäume in jedem Berliner Bezirk oder die jährliche Fangmenge verschiedener Fischarten) registrieren.

Formen des (weitgehend) informellen Austausches sind naturgemäß schwer nachvollziehbar, scheinen aber keine große Rolle zu spielen. Der Austausch erfolgt im Rahmen von Hintergrundgesprächen, öffentlichen Veranstaltungen, Fachkonferenzen und Tagungen. Nicht überraschend ist dabei die Nähe zwischen der akademisch verankerten, aber sich explizit den Normen des demokratischen Legalismus verpflichteten Extremismusforschung[8] und den gleichsinnig operierenden Behörden für Innere Sicherheit. Eine auffällige Konvergenz zeigt sich insbesondere in der Tendenz, rechts- und linksextremistische Bestrebungen unter rein formalen Kriterien gleichzusetzen. Extremist*innen, so die Annahme, neigen per definitionem zu Gewalt; von ihnen drohe gleichermaßen eine Gefahr für die Demokratie. Manifeste Unterschiede, etwa die eklatant divergierende Zahl der Morde, die Rechts- und Linksextremist*innen zugeschrieben werden, rücken dagegen bei der Beurteilung des Links- und Rechtsextremismus in den Hintergrund. Ebenso finden Unterschiede in Inhalten und Zielrichtung nur wenig Aufmerksamkeit. Kaum berücksichtigt wird schließlich der Sachverhalt, dass „extremistische“ Positionen de facto auch in der so genannten Mitte der Gesellschaft vertreten werden. In dem Maße, wie dies zutrifft, verliert ein wissenschaftlich gefasster Extremismusbegriff seine Berechtigung. Was freilich bleibt, ist das von Organen der Justiz und Strafverfolgung geprägte Verständnis von Extremismus, das den Bestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in den Mittelpunkt rückt.

Die institutionelle Kooperation zwischen Wissenschaft und für die Innere Sicherheit zuständigen Behörden vollzieht sich einerseits durch Vorträge von externen Fachwissenschaftler*innen an behördlichen Ausbildungs- und Weiterbildungseinrichtungen, durch von Behörden organisierten Fachtagungen[9] unter Beteiligung von externen Wissenschaftler*innen, durch die Vergabe von thematisch spezifischen Auftragsstudien an Externe und schließlich im Rahmen einer auf Dauer angelegten Kooperation, sei sie an Universitäten oder innerhalb von Behörden (wie das ZAF) institutionalisiert.

Schließlich bedienen sich die für Innere Sicherheit zuständigen Behörden auch des Mittels der institutionellen Inkorporation, indem sie externe Fachleute anwerben und auf Zeit oder dauerhaft in ihren Ämtern beschäftigen.

3 Zur Problematik behördlicher Aufklärung und Intervention

Dass Behörden in Einzelfällen zu Fehleinschätzungen kommen und damit auch Kritik auf sich ziehen, ist Teil administrativer Normalität. Insofern ist es auch nicht erstaunlich, dass es zwischen politisch-administrativen Stellen und verwaltungsexternen Bereichen, so den Wissenschaften und auch den Medien, gelegentlich zu Konflikten kommt. Blickt man allerdings auf die Arbeit der Verfassungsschutzämter zurück, so ist doch festzuhalten, dass es in diesen personell und materiell immer besser ausgestatteten Behörden zu eklatanten Fehlern kam, die nicht als einzelne Versäumnisse, sondern als systemische Defizite zu verstehen sind. Darauf, wie auch auf einige weitere Probleme, soll im Folgenden kurz eingegangen werden.
(a) Krasses Versagen: Die Liste der Versäumnisse und Fehler von Sicherheitsbehörden ist lang. Erinnert sei an die unzureichende Aufklärung des Attentats am Münchener Oktoberfest 1980. Der eindrucksvollste Beleg für ein behördliches Versagen ist allerdings die über ein Jahrzehnt währende Verkennung der Urheberschaft jener Mordserie, die vom NSU begangen wurde. Nicht interne Aufklärungsarbeit, auch nicht der Einsatz von rund 30 V-Leuten im Dunstkreis des NSU, sondern der Suizid von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sowie das Bekennerschreiben von Beate Zschäpe enthüllten die Täterschaft. Laut Auskunft des heutigen Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz „herrschte eine große Aufgeregtheit im Hause, immer wieder gab es Besprechungen … Auch in unserer Mitarbeiterschaft wurde das als Tiefpunkt und vollständiges Versagen empfunden.“ (taz 23./24.10.2021, S. 3.)

Auftragsstudien in politischem Interesse: Im Regierungsauftrag vergebene Studien können aufgrund ihrer Zielrichtung und konkreten Durchführung bei den damit betrauten Fachleuten Skrupel und im Grenzfall sogar die Aufkündigung der Zusammenarbeit nach sich ziehen. Ein Beispiel dafür sind die 1975 und 1976 durchgeführten Studien, die das Bundesinnenministerium an das private Battelle-Institut in Auftrag gegeben hatte, um die Motive und Hintergründe der Gegnerschaft zur Atomenergie zu erforschen. Die implizite Zielrichtung dieser Erhebungen wie auch der übergeordneten Regierungskampagne „Bürgerdialog Kernenergie“ (mit einem Budget von rund 8 Millionen DM für die Jahre 1975/76) bestand darin, der Kritik gegen die Atomenergie die Spitze zu nehmen. Auch aus diesem Grund wechselten zwei der bei Battelle Beschäftigten, darunter die Projektleiterin Beate von Devivere, die Seite und reihten sich bei den Atomkraftgegner*innen ein (Schluchter 1977; Tschiedel 1989).

(c) Einschätzung von Gefährdungslagen: Ein weiteres Konfliktfeld ergibt sich, wenn Behörden und externe Wissenschaftler*innen zu voneinander abweichenden generalisierenden Einschätzungen einer Bedrohungslage kommen. Symptomatisch dafür ist die Haltung staatlicher Behörden, welche die Gefahr, die von rechtsextremistischen Gruppen ausgeht, lange unterschätzt haben. Diese Fehleinschätzung, die auch die Suche nach den Hintergründen der NSU-Morde geleitet hatte, war von Teilen der einschlägigen wissenschaftlichen Fachwelt wiederholt kritisiert worden. Erst in jüngster Zeit wurde sie von führenden Amtsträger*innen:innen in den Innenministerien und nachgeordneten Behörden korrigiert. „Rechtsextremismus“, so Innenminister Horst Seehofer im Mai 2021, „ist die größte Bedrohung“.[10]

Auch mit Blick auf konkrete Zahlen kommt es immer wieder zu großen Abweichungen zwischen staatlichen und außerstaatlichen Quellen. Ein Beispiel dafür ist die Angabe des Bundeskriminalamts, das für das Jahr 2019 rund 0,9 extremistische Straftaten pro 100 000 Einwohner*innen verzeichnete, während der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) eine Zahl von 3,6 Angriffen ermittelte.[11] Es ist davon auszugehen, dass beide Zahlenwerke interessengeleitet sind.

Zweifel waren auch aufgekommen, als von führenden Amtsträger*innen die Präsenz rechtsradikaler und rechtsextremistischer Personen innerhalb von Institutionen der Polizei und der Bundeswehr durch den obligaten Verweis auf „Einzelfälle“ heruntergespielt wurde. Mit Blick auf sein Ressort hatte Innenminister Seehofer den Vorschlag abgewehrt, die Situation durch externe und unabhängige Untersuchungen aufzuhellen. Somit blieb es vor allem journalistischen Recherchen vorbehalten, Seehofers These in Frage zu stellen.

Geheimhaltung: Einen weiteren Anstoß für Konflikte bietet die aus wissenschaftlicher und journalistischer Sicht oft übertriebene Neigung der Behörden zur Geheimhaltung. Beispielhaft dafür ist der extensive Gebrauch des Rechts auf Geheimhaltung in diversen Gerichtsprozessen. Eine fehlende Auskunftsbereitschaft offenbarten auch einige Antworten der Bundesregierung auf die bereits erwähnte Kleine Anfrage, die sich auf die Einrichtung des Zentrums für Analyse und Forschung beim Bundesamt für Verfassungsschutz bezogen.

Ein zweites Beispiel lieferte das Landeskriminalamt (LKA) von Sachsen im Jahr 2021. Eine in Auftrag gegebene wissenschaftliche Studie zu politisch motivierter Kriminalität sollte nicht veröffentlicht werden, „da sonst die Gefahr besteht, dass sich potenzielle Täter darauf einstellen könnten und die Maßnahmen der Polizei ins Leere laufen würden““, so der zuständige Innenminister Roland Wöller.[12] Das stieß auf Kritik der Opposition. Zugleich überrascht die Mitteilungsfreude des Leiters des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrums“ im LKA. Er schildert der Zeitung BILD die Arbeitsweise Linksextremer, als hätte er sich unter den Akteuren befunden: Ein Kommando linksextremer Gewalttäter bestehe aus fünf Leuten. „Einer sichert, einer hält die Stoppuhr, einer führt das Kommando, und der Rest schlägt zu oder wirft die Brandsätze.“ Auch weiß der Beamte von linksextremen Jurastudenten, die geheime (?) Akten lesen, und Leuten, die technische Möglichkeiten der Polizei bei den Ermittlungen analysieren.[13]

Behördliche Interventionen in wissenschaftliche Angelegenheiten: Als Beispiele für problematische behördliche Interventionen seien hier die mehrfachen Vorstöße des Bundesinnenministeriums (BMI) gegenüber der ihm nachgeordneten Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) erwähnt. Das BMI hatte gefordert, eine – aus seiner Sicht – problematische Definition von Linksextremismus auf in einem Teaser zu einem Textblock zu tilgen. Der inkriminierte und schon seit über einem Jahrzehnt auf der Webseite der Bundeszentrale nachzulesende Satz lautet: „Im Unterschied zum Rechtsextremismus teilen sozialistische und kommunistische Bewegungen die liberalen Ideen von Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit – interpretieren sie aber auf ihre Weise um.“ Autor des Satzes ist der Politikwissenschaftler und Extremismusforscher Hans-Gerd Jaschke, emeritierter Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, der gänzlich unverdächtig ist, Sympathien für Linksradikale zu hegen.

Den unmittelbaren Auslöser für die Intervention bildete zunächst ein Twitter-Beitrag, gefolgt von einigen journalistischen Hinweise und Kommentaren. So sprach BILD von einer „Verharmlosung des Kommunismus“ und verkündete mit Genugtuung, das Ministerium habe die Bundeszentrale gebeten, den Teaser zu überarbeiten. Dies führte dann zu einer Überarbeitung des Satzes, die jedoch das zuständige Referat im BMI nicht zufrieden stellte, da sie „weiterhin den streitgegenständlichen Satz, wenn auch in abgeänderter Form“ enthalte. Es bleibe „bei der Vermischung von kommunistischen Bewegungen mit liberalen Ideen, die als Relativierung und Verharmlosung von Kommunismus verstanden werden kann.“ Daraufhin löschte die Bundeszentrale den inkriminierten Satz und ersetzte ihn durch ein Zitat von Pfahl-Traughber, ehemaliger Referatsleiter der Abteilung Rechtsextremismus im Bundesamt für Verfassungsschutz und dann Professor an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Der Satz stellt ideelle Gemeinsamkeiten und praktische Differenzen zwischen demokratischen und extremistischen Linken fest.

Die tageszeitung erfuhr auf Anfrage beim Ministerium, die „Abteilung Öffentliche Sicherheit“, zuständig für das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz, habe beim neuen Teaser mitgewirkt, weil sie für den „Phänomenbereich Linksextremismus“ zuständig sei. Auch sei das Bundesamt für Verfassungsschutz eingebunden gewesen. Das Ministerium verneinte die Frage, ob es im Bereich der politischen Bildung eine größere Deutungsmacht habe als renommierte Wissenschaftler*innen. Und auf die Frage, ob der Innenminister oder zuständige Staatssekretär persönlich in die Entscheidung eingebunden gewesen ist, lautete die Antwort: „Die Hausleitung war in diesen Vorgang nicht eingebunden.“[14]

Dieser Fall, nicht der einzige seiner Art[15], offenbart nicht nur ein übertriebenes Kontrollbedürfnis im Innenministerium, sondern auch die Problematik, dass sich Spitzenbeamte in autoritärem Gestus in Sachfragen einmischen, deren Klärung den Fachwissenschaften vorbehalten sein sollte. Darüber hinaus zeigt sich hier ein Fehler in der behördlichen Organisation von Kompetenzen. Es wäre angemessener, die Bundeszentrale für politische Bildung, Nachfolger der von 1952 bis 1963 bestehenden Bundeszentrale für Heimatdienst, dem Wissenschafts- und Bildungsressort anstatt dem Innenministerium zuzuordnen.

Fazit
Ministerien und staatliche Behörden suchen aufgrund ihrer offenkundig begrenzten Fähigkeiten und Möglichkeiten der Wissensgenerierung im Hinblick auf komplexe Problemlagen verstärkt die Zusammenarbeit mit externer Wissenschaft. Das explizite oder implizite Eingeständnis eigener Schwächen begünstigt die Bereitschaft von Behörden, sich Sachverstand und Unterstützung von außen zu holen. Eine derartige Zusammenarbeit, die in manchen Politikfeldern ebenso unproblematisch wie unabdingbar ist, erweist sich insbesondere im Bereich der Konflikt-, Gewalt- und Extremismusforschung als delikat und führte bereits zu Kontroversen.[16]

Es ist eher unwahrscheinlich, dass eine Kooperation auf gleicher Augenhöhe stattfindet. Im Einzelfall mag sie zu einem verbesserten Informationsstand auf beiden Seiten führen. Aber es geht nicht nur um Information. Den Behörden verspricht eine derartige Kooperation auch das Gütesiegel wissenschaftlicher Objektivität und Glaubwürdigkeit. Der Wissenschaft wiederum winken andere Vorteile: Fördermittel und Arbeitsplätze, die insbesondere für jüngere Wissenschaftler*innen auf einem prekären Arbeitsmarkt von Interesse sind. Der Preis dafür ist allerdings die Gefährdung der wissenschaftlichen Autonomie und der Geltung wissenschaftsinterner Regeln, die von den behördlichen Standards und Praktiken signifikant abweichen. Anstatt die Grenzen zwischen beiden Handlungsbereichen aufzuweichen, sollten Wissenschaftler*innen diese Grenzen deutlich markieren. Eine derartige Kartographierung kann und soll durchaus die Form eines öffentlich ausgetragenen Streits annehmen.

Literatur

Backes, Uwe/Jesse, Eberhard 1993 ff.: Politischer Extremismus in der Bundesrepublik. 3 Bände. Köln: Verlag Wissenschaft und Politik.

Finkbeiner, Florian/Schenke, Julian 2018: Der Aktivist als „besserer“ Forscher? Göttinger Antwort auf Berliner Kritik, in: Forschungsjournal Soziale Bewegungen, 31 Jg., Heft 3, S. 93–97.

Fuhrmann, Maximilian/Schulz, Sarah 2021: Strammstehen vor der Demokratie: Extremismuskonzept und Staatsschutz in der Bundesrepublik: Stuttgart: Schmetterling Verlag.

Schluchter, Wolf1977: Bürgerdialog und Partizipation. Zur Untersuchung des Battelle-Instituts Frankfurt, in: Freimut Duve (Hg.): Technologie und Politik 7, S. 84 ff. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt, S. 84ff.

Teune, Simon/Ullrich, Peter 2018: Protestforschung in politischem Auftrag? In: Forschungsjournal Soziale Bewegungen, 31. Jg., Heft 1–2, S. 418–424.

Trittel, Katharina/Micus, Matthias/Marg, Stine/Geiges, Lars 2017: Die Arbeit des Instituts für Demokratieforschung im Rahmen der „Forschungsstelle zur Analyse politischer und religiöser Extremismen in Niedersachsen“, in: Demokratie-Dialog 1, S. 2–9.

Tschiedel, Robert 1989: Sozialverträgliche Technikgestaltung. Opladen: Westdeutscher Verlag.

Weber, Max 1988a [1919]: Wissenschaft als Beruf, in: ders., Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre. Tübingen: J.C.B. Mohr, S. 582–613.

Weber, Max 1988b [1919]: Politik als Beruf, in: ders., Gesammelte Politische Schriften. Tübingen: J.C.B. Mohr, S. 505–560


[1] Wilhelm Heitmeyer, Nils Schumacher und Simon Teune danke ich für ihre hilfreichen Hinweise zu einer früheren Version dieses Textes.

[2] https://www.verfassungsschutz.de/DE/verfassungsschutz/auftrag/zusammenarbeit-im-in-und-ausland/zentrum-fuer-analyse-und-forschung-zaf/zentrum-fuer-analyse-und-forschung-zaf_node.html

[3] https://protestinstitut.eu/einspruch-zfa/. Siehe unten. Siehe auch diverse journalistische Berichte zu dieser Initiative, z.B. von Konrad Litschko in der tageszeitung vom 7.9.2021 („Höchst problematisch“). Online unter: https://taz.de/Verfassungsschutz-umwirbt-Wissenschaft/!5795589/

[4] Das Bundesamt für Verfassungsschutz verweist auf den „bereits bestehenden Austausch mit Forschenden der Landesbehörden für Verfassungsschutz, mit der Akademie für Verfassungsschutz (AfV), dem Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung (ZNAF) sowie der Hochschule des Bundes (HS Bund)“.

[5] Vgl. https://soziologie.de/dgs/ethik/ethik-kodex; in vielen Passagen gleichlautend ist der Ethikkodex der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft: https://www.dvpw.de/wir/profil/ethik-kodex

[6] Ein Auskunftsrecht von Bürger*innen gegenüber staatlichen Behörden (auf Bundesebene das Informationsfreiheitsgesetz von 2006), das freilich begrenzt ist und von dem insbesondere die Nachrichtendienste befreit sind, musste in der Bundesrepublik erst in langen Auseinandersetzungen erstritten werden. Ähnliches gilt für den „Freedom of Information Act“ in den USA

[7] Ein äußerst knapp gehaltener Ethikkodex ist inzwischen auf der Webseite des Bundesamts für Verfassungsschutz einsehbar: „Im Rahmen der Forschungstätigkeit des ZAF ist wissenschaftliche Integrität und Objektivität leitend. Die Tätigkeit ist den bestmöglichen wissenschaftlichen Standards von Forschung, Lehre und beruflicher Praxis verpflichtet. In seiner Forschungstätigkeit ist das ZAF dem Grundsatz der inhaltlichen und methodischen Transparenz verpflichtet. Bei der Präsentation oder Publikation von Erkenntnissen werden die Resultate ohne verfälschende Auslassungen von Ergebnissen dargestellt. Die Finanzierungsquellen bei Forschungsvorhaben werden benannt. Forschungsergebnisse aus öffentlichen Vergaben werden nach Abschluss der Analyse in geeigneter Weise öffentlich zugänglich gemacht.“ https://www.verfassungsschutz. de/DE/verfassungsschutz/auftrag/zusammenarbeit-im-in-und-ausland/zentrum-fuer-analyse-und-forschung-zaf/zentrum-fuer-anlyse-und-forschung-zaf_artikel.html

[8] Das Selbstverständnis der Extremismusforschung spiegelt sich vor allem in der dreibändigen Veröffentlichung von Backes/Jesse (1993). Zudem tritt dieser Forschungszweig mit dem seit 1989 erscheinenden Jahrbuch für Extremismus & Demokratie an die Öffentlichkeit. Es wird mit staatlichen Mitteln gefördert und erhielt durch die Abnahme von bis zu 1000 Exemplaren pro Jahrgang eine zusätzliche staatliche Förderung. Zu einer kritischen Betrachtung der Ausrichtung und Verflechtungen der Extremismusforschung siehe Fuhrmann/Schulz (2021).

[9] So zum Beispiel die im September durchgeführte Jahrestagung 2021 des Bundesamts für Verfassungsschutz zum Thema „Extremismus und Sozialisation“ und die Herbsttagung 2021 des Bundeskriminalamts zum Thema „Stabilität statt Spaltung: Was trägt und erträgt die Innere Sicherheit?“

[10] https://www.dw.com/de/horst-seehofer-rechtsextremismus-ist-die-gr%C3%B6%C3%9Fte-bedrohung/a-57416232. Eine ähnliche Einschätzung vertritt auch Seehofers Nachfolgerin Nancy Faeser: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-12/nancy-faeser-spd-innenministerin-hessen-hanau

[11] https://www.dw.com/de/horst-seehofer-rechtsextremismus-ist-die-gr%C3%B6%C3%9Fte-bedrohung/a-57416232.

[12] Siehe dazu auch den Bericht des MDR: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/verschluss-untersuchung-politisch-motivierte-kriminalitaet-100.html

[13] https://www.bild.de/regional/leipzig/leipzig-news/gewalt-in-sachsen-experte-erklaert-die-taktik-linksextremer-taeter-77271904.bild.html

[14] https://taz.de/Bundeszentrale-fuer-politische-Bildung/!5750736/

[15] Zu einem weiteren Eingriff Seehofers in den Tätigkeitsbereich der Bundeszentrale für politi-sche Bildung siehe: https://www.fr.de/politik/seehofer-greift-ein-bei-polizeikritischem-buch-90915197.html

[16] Neben der 2016 am Göttinger Institut für Demokratieforschung eingerichteten und aus Landesmitteln finanzierten „Forschungsstelle zur Analyse politisch-religiöser Extremismen in Niedersachsen“ ist insbesondere die aus Bundesmitteln finanzierte „Bundesfachstelle Linke Militanz“ zu nennen, die im Sommer 2017 etabliert wurde. Zur Problematik solcher Kooperationen vgl. Teune und Ulrich (2018). Siehe auch die Darstellungen bzw. die Replik von Göttinger Seite (Trittel et al. 2017; Finkbeiner und Schenke 2018).


Einspruch zur Gründung eines Forschungsinstituts beim Verfassungsschutz

Derzeit wird beim Bundesamt für Verfassungsschutz ein „Zentrum für Analyse und Forschung“ (ZAF) aufgebaut. In einer Ankündigung des Amtes heißt es:
Das ZAF wird interdisziplinär arbeiten und sich mit allen phänomenologischen Themenbereichen des Verfassungsschutzes beschäftigen. Wesentliche Zielstellung des ZAF ist es, die Analysekompetenzen des Verfassungsschutzes zu stärken. Thematische Bedarfe sollen zu diesem Zweck erhoben, selbst bearbeitet oder als Forschungsvorhaben vergeben werden. Zentral hierfür ist der geplante Austausch mit Universitäten und anderen (außeruniversitären) Forschungseinrichtungen.
Wir, eine Gruppe von Wissenschaftler*innen verschiedenster Disziplinen, derzeit oder vormals beschäftigt an Universitäten oder außeruniversitären Institutionen, stehen der Initiative des Verfassungsschutzes aus drei Gründen sehr skeptisch gegenüber.
1. Wissenschaft ist an eigene Standards guter Praxis und Forschungsethik gebunden. Dazu gehören die prinzipielle Freiheit der Wissenschaften, die Nachvollziehbarkeit des Forschungsprozesses und die öffentliche Verfügbarkeit erhobener Daten unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Informationsquellen. Sicherheitsbehörden, darunter Verfassungsschutzämter und Kriminalämter, sind nicht an solche Vorgaben gebunden und können diese mitunter qua Auftrag gar nicht einhalten.
2. Eine Kooperation zwischen den Innenministerien unterstellten Behörden und externen Wissenschaftseinrichtungen beruht auf einer ungleichen Grundlage. Angehörige von Behörden unterliegen Weisungen von Vorgesetzen; die Vergabe von Mitteln erfolgt auf Zuruf und in der Regel ohne Wettbewerbsverfahren inkl. wissenschaftlicher Prüfung: Es liegt im Ermessen der Behörden, welche Gelder wo investiert, welche Daten und Erkenntnisse zurückgehalten oder aber mit externen Kooperationspartner*innen geteilt werden. Damit läuft die letztgenannte Gruppe Gefahr, als Zuliefer*innen für behördlich vorgegebene Ziele eingesetzt zu werden, ohne die Gesamtheit der Datenerhebungen, Publikationen und Interpretationen gleichberechtigt mitbestimmen zu können.
3. Es ist vorhersehbar, dass die Entgrenzung zwischen behördlich kontrollierter und freier wissenschaftlicher Recherche und Dokumentation bei einem Teil der beforschten Individuen und Gruppen erhebliches Misstrauen hervorrufen und die Auskunftsbereitschaft seitens der Beforschten mindern wird. Forschende, die mit Innenministerien eng kooperieren, geraten damit – berechtigt oder unberechtigt – in den Verdacht, im Dienste einer staatlich interessierten und gelenkten Bekämpfung bestimmter Spektren zu handeln, selbst wenn sie subjektiv lediglich an der Aufdeckung sozialer Tatsachen interessiert sein mögen.
Wir werden uns im wissenschaftlichen und öffentlichen Umfeld für eine kritische Auseinandersetzung mit der Gründung und Praxis eines Forschungszentrums des Verfassungsschutzes einsetzen.
Erstunterzeichner*innen: Prof. Dr. Ursula Birsl, Prof. Dr. Priska Daphi, Prof. Dr. Oliver Decker, Prof. Dr. Nicole Doerr, Prof. Dr. Klaus Dörre, Prof. Dr. Wolfgang Frindte, Prof. Dr. Sebastian Haunss, Prof. Dr. Wilhelm Heitmeyer, Prof. Dr. Ilse Lenz, Prof. Dr. Margit Mayer, Prof. Dr. Oliver Nachtwey, Prof. Dr. Matthias Quent, Prof. Dr. Heike Radvan, Prof. Dr. Sven Reichardt, Prof. Dr. Dieter Rink, Prof. Dr. Roland Roth, Prof. Dr. Dieter Rucht, Prof. Dr. Tanja Thomas, Prof. Dr. Fabian Virchow, Prof. Dr. Christian Volk, Prof. Dr. Sabrina Zajak


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